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Politisches System Deutschlands (Bundesverfassungsgericht und…
Politisches System Deutschlands
Bundesregierung und Koalitionsbildung VL3
Bundespräsident
Rechtsstellung
Unselbstständiger und nicht regierender Präsident
Staatsoberhaupt der BRD
Genießt Immunität, nicht Indemnität
Wahl
Jeder deutsche mit Wahlrecht und Ü40 kann gewählt werden
Wird von der Bundesversammlung gewählt
Wahl ohne Ausspreche
2 Wahlgänge mit absoluter Mehrheit
3ter Wahlgang einfache Mehrheit
Aufgaben
Repräsentation
Ernennungen und Entlassungen
Aufgaben im Gesetzgebungsverfahren
formelles vs materielles Prüfrecht
Koalitionsbildung
Zwei Anreize:
Ämtermotivation
Politikmotivation
Gamson-Regel:
:red_flag:
Etwa gleiche Sitzanteile in Parlament und Kabinett
Koalitionsvertrag:
politische Absichtserklärung
Regeln Ziele, Ressortverteilung, Veprflichtung zur Kooperation und Einrichtung eines Koalitionsausschuss
Koalitionsausschuss:
informelle Institution zur Verhandlung von Koalitionskonflikten
(Parteichefs, Fraktionschefs, Fachminister)
Bundesregierung
Besteht aus Bundeskanzler und Bundesminister
Regierungsbildung
1. Schritt:
Wahl des Bundeskanzlers und Ernennung durch den Bundespräsidenten
2. Schritt:
Vorschlag der Bundesminister durch Kanzler und Ernennung durch Bundespräsidenten
Maxime der Kompetenzverteilung
Kanzlerprinzip
Kanzler bestimmt die Richtlinien
Ressortprinzip
Jeder Bundesminister leitet seinen Aufgabenbereich in Eigenverantwortung
Kabinettsprinzip
Regierung entscheidet als Kollegialorgan
Vertrauensfrage und Konstruktives Misstrauensvotum
Text: Schmitt-Becker - Warum AFD wählen
Bundesrat und Förderalismus VL 6
Bundesrat
Organisation
4 Zentrale Organe:
1) Präsident und Präsidium
2) Ständiger Beirat
3) Ausschüsse
4) Sekretariat
Mitwirkungsrechte
1) Gesetzgebung des Bundes
2) Verwaltung des Bundes
3) Angelegenheiten der EU
Rechtsstellung
Stellung der Mitglieder
Müssen von Landesregierung bestellt werden
Müssen Sitz und Stimme in Landesregierung haben
Dürfen nicht dem BT angehören
Stimmen sind gleichberechtigt
Mitglieder eines Landes müssen gleich abstimmen
Imperatives Mandat -> Müssen abstimmen wie Landesregierung beschlossen hat
Stimmverteilung:
degressive Proportionalität
(Nach Einwohnerzahl der Länder gestaffelt aber ohne Proportionalität abzubilden)
Förderalsimus
Uneingeschränkte Zuständigkeit:
Steht nirgends, Kompetenz liegt aber aufgrund der Natur der Sache beim Bund
Konkurrierende Zuständigkeit
Befugnis so lange bei den Ländern, bis Bundesgesetzt drübergebügelt wird (Art. 72 regelt näheres)
Ausschließliche Zuständigkeit:
Nur Bund hat Befugnis zum Erlass von Gesetzen
Sachbereiche in Art. 73 geregelt
Finanzausgleich
Vertikaler Finanzausgleich
zwischen Bund und Ländern
Trennsystem:
Ordnet den Staatsebenen unterschiedliche Steuereinnahmen zu
Verbundsystem:
Steuern werden erst verbunden unddann nach einem bestimmten Schlüssel verteilt
horizontaler Finanzausgleich
zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ländern
Kommunaler Finanzausgleich
Zwischen Bundesländern und den Gemeinden bzw. Kreisen
Text: Burkhart, Manow - Kompromiss und Konflikt (Autolimitationsthese)
Bundesverfassungsgericht und Verfassungsänderung VL7
Verfassungsgerichtbarkeit
Rechtsstellung
Organisation
Wahl der Bundesverfassungsrichter
Verfahrensarten
Verfassungsänderung
Bundestag und Gesetzgebungsverfahren VL2
Parlamentarismus
Herrschaftsordnung
in deren Zentrum ein vom Volk gewähltes Parlament steht,
das über wesentliche Zuständigkeiten im politischen Prozess verfügt
Gesetzgebung
Budgetrecht
Auswahl und Kontrolle der Regierung
Repräsentation
Können für Repräsentierte entscheiden
Klassifikation der Arbeitsweise
Redeparlament
Arbeitsparlament
Funktion des Bundestags
Kein Selbstauflösungsrecht :forbidden:
Selbstauflösung durch:
Scheitern der Kanzlerwahl
Verlorene Vertrauensfrage
Erfolgreiches konstruktives Misstrauensvotum, gefolgt von fingierter Vertrauensfrage
4 Funktionen
1)
Gesetzgebungsfunktion
Beschluss von Gesetzen
2)
Wahlfunktion
Wahl des Bundeskanzlers
An Wahl des Bundespräsidenten beteiligt
Wahl der Hälfte der Richter des BverfG
3)**Selbstorganisationsfunktion
Gibt sich eigene Geschäftsordnung
4)
Kontrollfunktion
Kann Mitglieder der Regierung in BT zitieren und befragen
Kann Untersuchungsausschuss einrichten
Abgeordnete und Fraktionen
Abgeordnete
Freies Mandat (Art. 38)
Nur eigenem Gewissen unterworfen
Darf nicht an Ausübung seines Amtes gehindert werden
Nicht an Aufträge und Weisungen gebunden
Immunität
Schutz
außerhalb
des BT
Abgeordneter kann nur mit Erlaubnis des BT wegen einer Straftat zur Verwantwortung gezogen werden
Indemnität
Schutz
innerhalb
des BT
Darf für nichts, was er im BT sagt zur Rechenschaft gezogen werden.
Ausnahme: verleumderische Beleidigungen
Fraktionen: Mindestens aus 5% der BT Mitglieder
Finanzielle ansprüche und Geschäftsordnungsrechtliche Inititativ und Kontrollrechte
Gesetzgebungsverfahren
1) Gesetzesinitiative
Gesetzesvorlage aus:
Regierung
oder Bundesrat
oder Bundestag
2) Beschlussverfahren
Drei Lesungen
1) Allgemeine Aussprache
2) Beratung einzelner Vorschriften + Einzelabstimmung
3) Schlussabstimmung über gesamtes Gesetz
Bundesrat:
Zustimmungsgesetz - Letztentscheidungsrecht
Einspruchsgesetz - BT entscheidet
Vermittlungsausschuss
mit je 16 BT und BR Abgeordneten
3) Ausfertigung durch Bundespräsidenten und Verkündung
Organisation des Bundestags
Organe
Präsident und Stellv.
Schriftführer*innen
Ältestenrat
Ausschüsse
weitere Ausschüsse
Wehrbeauftragter
Redezeit
Auf Vorschlag des Ältestenrats
Nach Fraktionsstärke verteilt
Mitglieder Bundesregierung und Bundesrat haben unbegrenzt Sprechzeit
Asbtimmungsverfahren
Handzeichen oder Aufstehen
Hammelsprung
namentliche Abstimmung
geheime Wahl
Beschlussfähigkeit
Mehr als Hälfte Anwesend
Wird nur auf Antrag (durch bezweifelung) überprüft (durch Hammelsprung)
Text: Schäfer, Elsässer - Ungleiche Responsivität
Wahlrecht und Wähler
Wahlgrundsätze
Wahlrecht
Systemfehler
Neues Bundeswahlrecht
Wahlgebiet
Medien und politische Eliten VL8
Medien
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Organisationsstruktur
Organe
Rundfunkrat
Verwaltungsrat
Intendant
Duale Finanzierung durch Werbung und Rundfunkbeitrag
Gebot der Staatsferne
Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit (Art 5)
Meinungsfreiheit
Informationsfreiheit
Kunstfreiheit
Wissenschaftsfreiheit
Pressefreiheit
Rundfunk- und Filmfreiheit
Medien als vierte Gewalt
Informations.,
Artikulations-,
Kritik- und Kontrollfunktion
Pressewesen
Presserat
politische Eliten
Karriere
Standardkarriere (Ochsentour)
Seiteneinsteiger (Cross-Over)
Reine Polit-Karriere
Fragen der Elitenforschung
Deskriptive Repräsentativität
Qualifikation
Karrierepfade
Text: Jäckle, Metz - Aussehen als Determinante für Wahlerfolg
Parteien und Interessenverbände VL5
Politische Parteien
Rechte und Pflichten
Freiheit der Partei
Chancengleichheit der Partei
Innerparteiliche Demokratie
Öffentlichkeit der Parteien
Parteibegriff
4 Merkmale
1) Vereinigung von Bürgern
nur natürliche Personen als Mitglieder
Dient Unmittelbarkeit des Einflusses der Bürger
2) Ziel, im BT und/oder Landtag mitzuwirken
Absicht genügt
6 Jahre ohne Parlament -> Verliert Parteistatus
3) Feste und dauerhafte Organisation
Muss in der Lage sein, typische Parteiaufgaben wahrzunehmen
4) Ernsthaftigkeit der Zielsetzung
Subjektiv und Objektiv gegeben?
Organisation
Ebenen
Orts-, Kreis-, Landesverbände und Bundesverband
Organe
Mitgliederversammlung, Vorstand, Allgemeiner Parteiausschuss, Parteischiedsgericht
Parteienfinanzierung
4 Quellen:
Mitgliedsbeiträge
Mandatsträgerbeiträge
Parteispenden
Staatliche Zuwendungen:
(Richtet sich nach "Verwurzelung in der Gesellschaft" = Größe und Erfolg der Partei, maximal höhe der selbsterwirtschafteten Einnahmen [
relative Obergrenze
])
Wahlvorschlagsrecht
Interessenverbände
Vereinigungs und Koalitionsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs 1
"Deutschen Grundrecht"
Koalitionsfreiheit
Art. 9 Abs. 3
Vereinigungen mit dem Zweck
Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren
"Jedermann-Recht"
Arbeitskampfmaßnahmen
Streikt
Aussperrung
Gewerkschaften
Tariffähigkeit
Text: Klein, Marx - Massenbewegung (dummer Text)
Öffentliche Verwaltung VL9
Verwaltungsbegriff
Tätigkeitsbereiche der Verwaltung
Ordnungsverwaltung
Leistungs- und Lenkungsverwaltung
Abgabenverwaltung
Bedarfsverwaltung
Abgrenzung von Gesetzgebung und Rechtssprechung
Verwaltungsorganisation
Träger der öffentlichen Verwaltung
Verwaltungshandeln
Verwaltungsakt
öffentlicher Dienst
Beamte
politische Beamte
Tarifbeschäftigte
Kommunalverwaltung
Kommunalverfassung
Kommunale Selbstverwaltung
Kommunalwahlen
Text: Debus,Knill und Jale - Homo Gebühren
Grundlagen des politischen Systems
Staat und politisches System VL1
Drei-Elemente-Lehre
Staatsgebiet
Staatsvolk
Staatsgewalt
Medium und Mittel zur Erhaltung des politischen Systems
Funktion:
Gesamtgesellschaftlich verbindliche Entscheidungen treffen und durchsetzen
Medium:
Macht (Legitimation, Sanktion, Gewalt)
Mittel:
Politische Sozialisation, Beschaffung von Finanzen, Milität
Politische Systeme umfassen mehr als den Staat und seine Institutionen aber weniger als die gesamte Gesellschaft
Definition politisches System
Alle Aktivitäten und Rollenzusammenhänge, mittels deren gesamtgesellschaftlich verbindliche Entscheidungen bewusst beeinflusst, legitim herbeigeführt und in der Gesellschaft durchgesetzt werden
Politische Entscheidungen
:red_flag:
Interessenaggregation, Regelsetzung, Regelanwendung, Korrektur von Regelanwendungen, Kommunikation mit der Systemumwelt, Interessenartikulation
Verfassungsprinzipien
Wehrhafte Demokratie
Instrumente:
Verwirkung von Grundrechten (Art. 18)
Einsatz bewaffneter Polizei und Bundeswehr (Art. 91 + 87a Abs4)
Verbot verfassungswidriger Parteien (Art. 21 Abs2)
Ausschluss vom öffentlichen Dienst (Art. 33)
Recht zum Widerstand (Art. 20 Abs 4)
Ewigkeitsgarantie
Art. 79 Abs3
Demokratie
Rechtsstaat
Bundesstaat
Sozialstaat
Republik
Umwelt- und Tierschutz
Europäische Einigung
Verfassungswirklichkeit und Verfassung
(Spieler und Spielregeln)
Verfassungswirklichkeit:
Reale Gegebenheiten innerhalb eines politischen Systems (=Spieler)