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BV (Art. 17 Medienfreiheit (Zensur verboten, Redaktionsgeheimnis ist…
BV
Art. 17
Medienfreiheit
Zensur verboten
Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet
Freiheit von Presse, Radio, Fernsehen
Art. 8 Rechtsgleicht
Alle Menschen werden gleich gewertet
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
Da jeder Menschen Recht auf das Leben hat und dass die unmenschliche Behandlung verboten ist
Art. 16
Meinungs- und Informationsfreiheit
Informationen frei empfangen
Meinung frei bilden
Art. 2 Zweck
Da es die Freiheit und die Rechte des Volkes schütz
Art. 5
Grundsätze
rechtsstaatlichen Handelns
Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig
sein.
Art. 9
Schutz
ohne Willkür und nach Treu und Glauben behaneln
Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht
Der Grundschulunterricht ist gewährleistet
Art. 20
Wissenschaftsfreiheit
Lehre und Forschung ist gewährleistet
Art. 26 Eigentumsgarantie
Das Eigentum ist gewärhleistet
Art. 24
Niederlassungsfreiheit
Schweizerinnen und Schweizer können sich an jedem Ort des Landes niederlassen
Art 27. Wirtschaftsfreiheit
Man kann jeden Beruf ausüben, denn man möchte