Dies aber führt in Zusammenhang mit obigen, grundsätzlichen Feststellungen bzgl. der Gesetzmäßigkeiten des Marktes dazu, dass auf jedem einzelnen Markt, auf dem sich die Soziale Arbeit als Anbieter positioniert, ein enormes Ungleichgewicht zwischen in der Regel vielen Anbietern, aber nur einem tatsächlichen Nachfrager in Form direkt oder indirekt staatlicher Institutionen besteht: „Die Gesamtfinanzierung des Marktgeschehens verbleibt in staatlicher Hand“ (Arnegger/ Spatschek, 2008, S. 16). Dies verursacht auf den Märkten Sozialer Arbeit ein Nachfragemonopol, ein sog. Monopson, das zu einem deutlichen Ungleichgewicht von Marktmacht führt (vgl. Seithe, 2012, S. 140), da der Nachfrager entweder den Preis der nachgefragten Ware oder aber die Gütermenge bestimmen kann (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2013). Die ses Phänomen wird in der Literatur als „Quasi-Markt“ (Geest, 2013, S. 647) bezeichnet.