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Import / Zoll (Quellen (http://www.bwb-online.de/bwb/fachthemen…
Import / Zoll
Quellen
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Für alle anderen Materialbereiche als Kunststoff, Zellglas und Keramik gibt es keine spezifischen rechtlichen Regelungen; für diese bzw. deren Anwendungen gelten die allgemeinen Beschaffenheitsanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 (Gebot der Inertheit). Für die Einhaltung dieser Anforderungen im jeweiligen Anwendungsfall ist der Inverkehrbringer, d. h. der Lebensmittelunternehmer oder Einzelhändler, verantwortlich.
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Schritte
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Nach Ankunft der Sendung an der Grenze der Europäischen Union (EU) wird diese durch die Zollstelle erfasst. Aus dieser Erfassung ergibt sich die Verpflichtung, grundsätzlich die Waren innerhalb von 90 Tagen zu einem zollrechtlichen Verfahren anzumelden. Erfolgt keine Einlagerung in ein bewilligtes Verwahrlager, ist die Anmeldung spätestens am folgenden Tag abzugeben.
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