Please enable JavaScript.
Coggle requires JavaScript to display documents.
PEP
Richtlinie (Grundlagen (Bedürfnisse &
Ansprüche (Betrieb…
PEP
Richtlinie
Grundlagen
Ausgangslage
- Schwankender Pflegeaufwand
- Vorhandene Planungsregelungen
- Hoher Planungs- & Umsetzungs-
aufwand
- Kleinere Planungseinheiten
Ziel
- Model für zeitnahe Anpassung an Bedarf
(Deckungsbeitrag, MA-Zufriedenheit, Qualität
für BW & Angehörige, Effizienz)
Bedürfnisse &
Ansprüche
Betrieb
- Genügend MA
- Richtige Kompetenzen
- Genügend Zeit für Planung
- Gute Übersicht PEP
- Info zu MA (Funktion, Alter)
- Erreichbarkeit MA
- Erwartungen an MA, and. Teams, GL
- PEP Planungshilfen & Hinterlegungen
- Mehr Fachpersonal
- Prof. Absenzenmanagement
Mitarbeitende
- Einheitliche Regelung
- Dienstplan frühzeitig
- Fairnes Wochenende
- 2 Freitage am Stück
- Freiwünsche, Hobby
- Aushelfen Max 2 Teams
- Wenig Störfaktoren b. Pflege
- Unterschiedliche Bedürfnisse bez.:
Geteilte Dienste, halbe Dienste, Dienstemix
BW & An-
gehörige
- Bezugspersonen (Regelmässige
Kontakte, Freundlichkeit, Verfüg-,
Erreichbarkeit, Kompetenz)
- Professionelle Verorgung (Pflege,
Arzt, Physio, AT, Betreuung)
- Zeitgerechte Informationen
(Notfallsituationen)
- Individualität d. BW berücksichtigen
Vorgaben
extern
Arbeitsrecht
Jugendarbeitschutz
- Ab 15 J.: - 20:00, ab 16 J.: -22:00; Arbeit max. 9h innerhalb von 12h, Ruhezeit 12h; max. 6 Tage am Stück
- Lernende: vor Berufsschule & ÜK -20:00, max. 45 - 50h/W
Nacht und Sonntag: i.R. verboten ausser Pflege & Bäcker,
ab 17 J.: Max. 1 Sonn-/Feiertag/Mt., max. 2 Feiertage/J.
ab 18 J.: 2 freie Sonntage / Mt.
Nachtdienst: ab17 J. max. 2/W & 10/J. Begleitung Dipl.;
ab 18 J. max. 10/J. (max. 9h innert 10h), Spätdienst bis 22:30
Ruhezeiten,
Höchstarbeitszeiten
- 42 Stundenwoche, bezahlte Pausen 2x15';
Bei Tagesarbeit > 5,5h -> 15' Pause,
b. > 7h -> 30' Pause, b. > 9h -> 1h Pause
- Tgl. Ruhezeit: mind. 11h
- Ferien: 25 AT, ab 60 -> 30 AT
- Höchstarbeitszeit: Pro AT 12h, pro W. 55h, pro Mt. 200h
Pikett/MA Aufbieten
- Reglement Pikett: Aufgebote ausserhalb der Dienstzeiten, Wochendende pauschal CHF 30.--; pro Mt. pauschal CHF 100
Stellenplan
GEF-Vorgaben
- Funktionsstufen: 3 -> 16-20%, 2 -> 24-30%; 1 -> 40-50%
inklusive PDL & TL, ohne Ausbildungsverantwortliche
- Stellen: ca. 1/2 FTE pro BW Stufe 7;
mit + 0,33 MA/TAG ohne + 0,3 MA/TAG
-
Vorgaben
intern
Regelungen
Ferien-
planung
- Ferienübertrag nur in Ausnahmefällen
(Antrag, Bezug im ersten Quartal)
- Ferienbezüge alte Abt. max. 2 FTE, max.
1 FTE Fachpers.; neue Abt. 1,3 FTE/1,0 FTE
- FaGe Lernende & Prakt zählen 0.2,
FaGe E gemäss eff. GB
- Ferienwünsche (Termin 31.10.) werden bewil-
ligt bis 15.12. (Änderungen danach über BL)
- Ferien erst nach Ablauf der Probezeit
- Pro Jahr 1 Block mit mind. 10 Tage
- Bis 30.06. zwei Wochen bezogen
- Anträge für unbez. Urlaub 6 Mt im
Voraus, Entscheid GL
Freiwünsche
- Weihnachten oder Neujahr, Ostern oder Pfingsten
- NW mind. 5 Tagdiensete / J.
- Max. 4 Freiwünsche / Mt. davon 1 WOE (2Tage)
- WOE zu Beginn und am Ende der Ferien i.R frei
- Vor- und nach Ferien keine Eingaben v. Freitagen
und keine weiteren im gleichen Mt.
- Sobald Dienstplan ausgehängt > Änderungen
nur über TL und Absprache mit MA
-
-
Ablauforganisation
- Ferien (Jumbo, Bereinigung, PEP, neu eintretende unterjährig, Ferien Lernende von August zu Juli)
- Kurse und Sitzungen (voraus- und unterjährig)
- NW/HV (Vorlauf 2-3Mt. möglicht quartalsweise)
- Freiwünsche (- 2,5 Mt. vorher)
- TV/E (Vollständige Abdeckung)
- Zuständigkeiten für Visiten, Lernbegleitungen, Sitzungen, Einführung neue MA, Eignungstage
- Restliche Dienste gemäss Bedarf
- Ausfallmanagement gemäss Prioritäten
- Monatsabschlüsse
-