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Entgelte für Mitnutzung und Mitverlegung (Rahmenbedingungen (hohe Kosten…
Entgelte für Mitnutzung und Mitverlegung
mit TK-Geschäft
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Mitverlegung mit TK-Geschäft
Sicherstellung keiner marktlichen Verzerrungseffekte
Zusatzkosten (gering)
Tiefbaukosten aufgrund veränderter Linienführung, Verbreiterung, Vertiefung
Material- und Baukosten
Tranksaktions- und Planungskosten
Mitverlegung einer zweiten (oder dritten) passiven Infrastruktur
Wettbewerb
Auswirkungen auf Auswahl, Preise, Qualität
Kostenteilung
wie "ohne TK-Geschäft", jedoch hier Beeinflussung des Geschäftsfeldes und der Investitionsplanung des verpflichteten TK-Netzeigentümers
Tiefbaukosten teilen
Anwendung des Opportunitätskostenkalküls?
Shapley-Wert (Gegenüberstellung jeweiliger Stand-Alone-Kosten)
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Mitnutzung mit TK-Geschäft
(§77n Abs. 3 TKG)
Bestandteile
Teil 1 der Entgelte:
Zusatzkosten
der Mitnutzung
Teil 2 der Entgelte:
Aufschlag
(inkl. Berücksichtigung der Rückwirkungen der Mitnutzung auf den Geschäftsplan)
Mitnutzung ablehnen
bei geeigneten Vorleistungsprodukten
konzeptionelle Abgrenzung
Mitnutzung passiver Infrastruktur
Wettbewerb durch eine zweite (oder dritte) Infrastruktur gestärkt
Ausbau von TK-Netzen beschleunigt
Investitionsanreize für zukünftige Ausbauvorhaben können gesenkt werden
Bedingungen
Berücksichtigung der Investitionen und der zeitlichen Staffelung der Rendite
Berücksichtigung der Amortisation bei bereits abgeschriebener Investition
Berücksichtigung abgelehnter Mitverlegung, für anschl. Mitnutzung
Opportnunitätskostenprinzip
(Quantifizierung derjenigen Erlöseinbußen des Erstinvestors, die durch die Mitnutzung entstehen)
Teil der Endkundenverträge gehen verloren
Wegfall der Monopolrenditen durch wettbewerbliche Situation
ABER: ggf. Erlöse durch höhere Anschlussquote
UND: Alle entgangenen Erlöse durch Entgelte kompensierbar? (Ist das zielführend?)
Rendite / Kostenkompensation
Endkundenprodukte
aktive Zugangsprodukte
passive Zugangsprodukte
ohne TK-Geschäft
Strom
Kabelkanäle
Gas
Wasser
Abwasserkanäle
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Mitnutzung ohne TK-Geschäft
(§77n Abs. 2 TKG)
Teil 1 der Entgelte:
Zusatzkosten
der Mitnutzung
wiederkehrend
Mengenunabhängig
Mengenabhängig
einmalig
Mengenabhängig
Mengenunabhängig
Teil 2 der Entgelte:
Aufschlag
(fair und angemessen, §77n Abs 2 TKG)
Aufschlag ist Anreiz zur Duldung
und Mitnutzungsgewährung der passiven Infrastruktur
Aufschlag überflüssig bei öffentlichem Träger
zu hoher Aufschlag kann geplante Versorgung eines Gebietes unrentabel machen bzw. Kapital für weitere Investitionen binden
Methode
absoluter Wert (Methode A)
Pauschalbetrag (unabh. fixer Aufschlag)
relativer Wert (Methode B)
prozentualer Aufschlag (nicht fallübergreifend gleiche angemessene Anreizwirkung)
Wert der Mitnutzung (Methode C)
"angemessener" Betrag
am besten geeignet für vergleichbare Anreizwirkungen
ggf. hohe Unterschiede zwischen verschiedenen
Infrastukturen (Abwasser- und Gasnetze)
frei kommerziell verhandelbar
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Mitverlegung ohne TK-Geschäft
Kostenteilung
Tiefbaukosten teilen
pauschale Kostenteilung
auf Basis technischer Regeln (Raum im Graben, Verlegetiefe)
Shapley-Wert (Gegenüberstellung jeweiliger Stand-Alone-Kosten)
Zusatzkosten
Tiefbaukosten aufgrund veränderter Linienführung, Verbreiterung, Vertiefung
Tranksaktions- und Planungskosten
Material- und Baukosten
Ziele der Entgelte
Rentabilität vorhandener Geschäftsmodelle nicht negativ beeinflussen
fair, angemessen, diskriminierungsfrei
Erstinvestitionen erhalten
Rahmenbedingungen
hohe Kosten Tiefbau
geringe Zahlungsbereitschaft
Absehbar steigende Nachfrage
Auslastungsgrad im Ausbaugebiet
Preisgestaltungsmöglichkeiten
Auswirkungen auf den erstausbauenden Netzeigentümer