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§ 877 ABGB (KONDIKTION) : (2. PRÜFUNG GESTALTUNGSRECHT WILLENSMÄNGEL…
§ 877 ABGB (KONDIKTION) :
1. PRÜFUNG KV
1. PRÜFUNG DIREKTE STELLVERTRETUNG
A. OFFENLEGUNGSGRUNDSATZ
B. ZUMINDEST BESCHRÄNKTE GESCHÄFTSFÄHIGKEIT (mind. 7 Jahre alt)
C. ZUREICHENDE VOLLMACHT
3. PRÜFUNG AGBs
A. EINBEZIEHUNGSKONTROLLE
B. GELTUNGSKONTROLLE § 864a ABGB
C. INHALTSKONTROLLE
Generalnorm
§ 879 Abs 3 ABGB
Spezialnormen KSchG
(§6 Abs 1 Z 14 KSchG oder bei mündlichen Zusagen § 10 Abs 3 KSchG)
Zunächst feststellen, um welche Art von Geschäft es sich handelt --> Verbrauchergeschäft? --> Anwendungsbereich des KSchG!! (da zB bei mündlichen Zusagen gesonderte Regelung in § 10 Abs 3 KSchG!)
2. PRÜFUNG INHALT DES KV
(Was wurde Vetragsinhalt? Wurde mündliche Zusage Vertragsinhalt?)
2. PRÜFUNG GESTALTUNGSRECHT WILLENSMÄNGEL
IRRTUM § 871 ABGB
Vorliegen eines beachtlichen Irrtums (EI, GI)
Kausalität des Irrtums für den Vertragsschluss
Fehlende Vertrauensschutz beim Gegner des Irrenden
a. Irrtum veranlasst
b. Irrtum offenbar auffallen müssen
c. Irrtum rechtzeitig aufgeklärt
Herstellung einer irrtumsfreien Lage (wesentlicher/unwesentlicher Irrtum)
ZUALLERERST: AGB Klausel
checken! Wenn Verbrauchergeschäft --> Irrtumsausschluss im Vorhein nicht möglich! § 6 Abs 1 Z 14 KSchG!!!!
LIST § 870 ABGB
Kausalität der listigen Irreführung für den Vertragsschluss
Rechtswidrige Irreführung
Vorliegen eines Irrtums
Vorsätzliche Irreführung (= WISSENTLICH UND WILLENTLICH)
DROHUNG § 870 ABGB
VORLIEGEN EINER DROHUNG
KAUSALITÄT DER DROHUNG FÜR DEN VERTRAGSSCHLUSS
ABGABE EINER WE DURCH DEN BEDROHTEN
GEGRÜNDETE FURCHT
UNGERECHTE FURCHT
LAESIO ENORMIS § 934 ABGB
ZWEISEITIG VERBINDLICHES RECHTSGESCHÄFT
VERKÜRZUNG ÜBER DIE HÄLFTE (mind. 49,999:100)
WERTMISSVERHÄLTNIS IM VERTRAGSSCHLUSSZEITPUNKT
KEINE
FACULTAS ALTERNATIVA (=Aufzahlungsbefugnis des Verkürzenden)
KEINE ANWENDBARKEIT DES § 935 ABGB (=AUSNAHMETATBESTÄNDE)
WUCHER § 879 ABS 2 Z 4 ABGB
(wenn Wertmissverhältnis zu gering für laesio enormis!)
SCHWERE ÄQUIVALENZSTÖRUNG ZWISCHEN LEITUNG UND GEGENLEISTUNG
AUSNÜTZEN DER LAGE DURCH DEN BEWUCHERNDEN
WILLENSBILDUNGSSTÖRUNG BEIM BEWUCHERTEN