A) Entweder Zwangsgedanken:
» 1. Wiederholt aufdringliche und unangemessene Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die starke Angst und Unbehagen hervorrufen.
» 2. Es handelt sich nicht um Sorgen über echte Lebensprobleme.
» 3. Es kommt zu Versuchen, die Gedanken zu ignorieren, zu unterdrücken oder zu neutralisieren.
» 4. Der Betroffene erkennt, dass die Gedanken dem eigenen Geist entsprungen sind. A) Oder Zwangshandlungen:
» 1. Wiederholte Verhaltensweisen oder geistige Handlungen, zu denen sich die Person aufgrund der Zwangsgedanken oder strengen Regeln gezwungen fühlt.
» 2. Dadurch soll Unwohlsein verhindert oder verringert werden oder gefürchteten Ereignissen oder Situationen vorgebeugt werden. Das Verhalten steht in keinem realistischen Bezug zu dem, was neutralisiert oder verhindert werden soll.
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