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Bilanzierung - Vorlesung 2 01.12.2017 Grundsätze ordnungsgemäßer …
Bilanzierung - Vorlesung 2
01.12.2017
Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung
Begriffsdefinition
Realisationsprinzip
Imparitätsprinzip
Objektivierungsprinzip
Schwebende Geschäfte
(2) Ordnungsgemäße
Buchführung
Beinhaltet alle Normen, die den
gesetzlichen Jahresabschluss konkretisieren
Rechtliche Grundlagen Inventar, Bilanz, G&V
Für Kaufleute: Verpflichtung zur Buchführung
Sachverständige Dritte sollen innerhalb kurzer
Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle
Ziel: Vorsichtige Ermittlung eines umsatzgebundenen Gewinns
(6) Realisationsprinzip
(Im Bezug auf Gewinne)
Folgeprinzip des Vorsichtsprinzips
Vorsichtige Gewinnermittlung
Vermögensmehrung erfolgt nur bei
Lieferung und Leistung
Der Gewinn muss "sicher" sein, bloße
Erwartungen reichen nicht
Einnahmen, die einem späteren Umsatz
zuzurechnen sind, bleiben durch Passivierung
erfolgsneutral bis zum Umsatzzeitpunkt
Ausgaben, die vor einem Umsatz erfolgen,
sind durch Aktivierung und als Aufwand darzustellen
Einnahmen aus Umsätze, die später zufließen, sind als
Ertrag und bis zum Zuflusszeitpunkt zu aktivieren
Zukünftige Ausgaben, die auf realisierten Umsätzen lasten,
sind als Aufwand zum Umsatzzeitpunkt zur passivieren
Einnahmen und Ausgaben, die nicht durch Umsätze induziert sind, also nicht Ertrag oder Aufwand werden, berühren nur die Bilanz
(20) Imparitätsprinzip
(Im Bezug auf Verluste)
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Stichtag auftreten, sind zu berücksichtigen
Soll vor Ausschüttungen und Entnahmen schützen,
die im Verlustfall nicht rückgängig gemacht werden können
Ausprägungen
Niederstwertprinzip
Höchstwertprinzip
Drohverlustrückstellung
Wird durch das
Stichtagprinzip erweitert