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Europarechtlicher Rahmen (Mehrebenensystem (Herausforderungen Polizei…
Europarechtlicher Rahmen
Mehrebenensystem
EU
Mitgliedstatten mit eigenen föderalen Untergliederungen, z.B. Bundesstaaten in Deutschland
weitere Untergliederungen der Bundesländer
intensive Verflechtungen zwischen den Ebenen und von Gebilden gleicher Ebene
Herausforderungen allg.
vielfältige Quellen und Urheber von rechtlichen Vorgaben (Ebenen)
Vervielfältugung von Entscheidungsträgern (Exik.Judik.)
Koop. zwischen den Ebenen ist komplex, ggf. unterschiedliche rechtliche Vorgaben
Herausforderungen Polizei
Koplexität der Rechtsgrundlagen (Strafrecht, Polizeirecht)
Freizügigkeit
Kooperation erforderlich
Problem der Kontrolle kooperativer polizeilicher Einsätze
Einsätze in unbekannten Gebieten (Sprachbarriere, Rechtsgrundlagen, org. Besonderheiten
BRD-Bundesstaat
Art. 20 GG Staatsstrukturprinzipien
"Gliedstaaten" (Bundesländer), haben Staatscharakter, eigene Gesetzgebungsorgane und befugnisse, (Art. 70 GG Gesetzgebungskompetenzen) Landesregierungen, -verwaltungen
Def. Staat:
Staatsgebiet, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche
Staatsvolk
Staatsgewalt
Staatenbund:
ein völkerrechtlicher Zusammenschluss souveränder Staaten ohne eigenes Staatsgebiet und eigene Staatsangehörige
Rechtscharakter der EU
Bundesstaat????, nein, kein Bundesstaat, kein Staatenverbund
pro Währungshoheit
contra: kein Staatsvolk,
contra: Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Erlassung der Gesetzt nur wenn sie dazu ermächtigt sind
contra: keine Kompetenz-Kompetenz, nicht mögl. eigenmächtig Kompetenzen an sich zu ziehen
aber BVerfG: STAATENVEERBUND, enge auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentli. Gewalt ausübt, staatsangehörige Bürger bleiben Subjekte demokratischer Legitimation, Grundordnung allein der Verfügung der Mitliedsstaaten unterliegt
Europarecht = überstaatliches Recht in Europa, supra-/internationales Recht
im engeren Sinn, Unionsrecht, siehe auch Rechtsakte
im weiteren Sinn: Recht der anderen europäischen intern. Organisationen, Z.B. EMRK
Abgrenzung zum Völkerrecht
auch supra-/internationales Recht
regelt Beziehung der Völkerrechtssubjekte untereinander (Staaten, internationale Organisationen, NGO`s, Malteser Orden
im Regelfall durch völkerrechtliche Verträge (und Gewohnheitsrecht)
Gleichberechtigung, gleiche Rechte i.B.z. Schaffung einer eigenständigen Rechtsordnung
Konsensbildung i.G.z. Mehrheitsentscheidungen
Souveränität, i.G.z. Anwendungsvorrang
Geschichte der EU
Friedenssehnsucht, Gründung EGKS, EWG, EG, EU (1992) - Vertag von Maastricht, Grundrechte-Carta 2000, ab 2009 verbindlich, Einführung Euro, Vertrag von Lissabon (AEUV, EUV)
Aufbau der EU
gewachsenes Gebilde, Weiterentwicklung zum Staatenverbund, übertragung von Kompetenzen
früher 3-Säulen-Struktur zu "Politiken" (Währung, Innenpolitik.),
Supranationalität
Befugnis der EU zur Setzung bindenden Rechs für Bürger und MS
ordentliches Getzgebungsverfahren
Vorrang des Unionsrechts
Zuständigkeiten "Politiken" Ähnlich Kompetenzen im GG
ausschließliche Z., z.B. Zoll
geteilte Z., MS wenn EU nicht ausgeübt hat
unterstützende Z. z.B. Katastrophenschutz
Ziel: Harmonisierung, wenn Widersprüchliche Gesetzgebung dann EU Recht zutreffend
Organe der EU
Europäisches Parlament, Sitz Straßburg
Gesetzgebung mit Rat der Europ. Union, nur Abänderung Vorschläge EK, keine eigenen Vorschläge
Abgrenzung Argenturen: von der EU rechtlich getrennte eigenständige Aufgaben, z.B. Frontex, Europol
Europäische Rat
Staats- und Regierungschefs der MS, Präs. der Europ. Kommission und Päs. des Euro.Rates, Leitunggremium
Rat der EU (Ministerrat)
pol. Organ zur Koordinierung/Kanalisierung der Interessen der Mitgliedsstaaten, Gesetzgebumg mit Europ. Parlament, Leitlinienkompetensz im Bereich des Politikfeldes RFSR
Europäische Kommission
Hüterin und Wächterin des Unionsrechtsm mit Regierung vergleichbar, Initiativrecht für Rechstakte, Ausn. Gem. Außen und Sicherheitspolitik, pol. Zusammenarbeit, Vertragsverletzungsverfahren
Gerichtshof der EU
Klagen von MS und Organen, Abgrenzung Gericht der EU (EuG) = direkte Klagren der EU-Bürger
Rechtsakte der Union
primäres Unionsrecht, EUV = Vertrag über die EU, AEUV = Vertrag über Arbeitsweise der EU
sekundäres Unionsrech, von der EU selbst geschaffenes Recht
VO
allgemeine und unmittelbare und verbindliche Geltung, kein Umsetzungsakt im MS erfoderlich, z.B. Schengener Grenzkodex
Ri-Li
Verbindlichkeit der Ziele aber Spielraum in Form und Mitteln, Umsetzung durch Gesetz in MS
Ausn: unmittelbare Geltung in den MS bei Unterlassung der Umsetzung
Verstreichen der Umsetzungsfrist, hinreichend bestimmt, Begründung von Rechten für einen Beünstigten
Rechtsfolge; Berufung des Einzelnen ggü. MS auf Ri-Li
MS kann sich nicht zu Lasten des Bürgers auf nicht umgesetzte RI-Li berufen
keine Wirkung zwischen Bürgern untereinander
Beschluss
Einzelakt, vollständige Verbindlichkeit, individualbezogen, adressatenlos, z.B. Prüm-Beschluss
Empfehlung/Stellungnahmen
nicht verbindlich, bei Auslegung des Unionsrechts aber zu berücksichtigen
Mitteilung
politische Dokument
vorbereitende Farbbücher
Grünbuch (Diskussionspapier), Weißbuch (Vorschläge zum Gemeinsamen Vorgehen oft auf Grundlage Grünbuch