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Ethik in Kinder- und Jugendarbeit (Rechtsnormen (Handlungstipps (Ethik…
Ethik in Kinder- und Jugendarbeit
Kindeswohl
Handlungsleitend
Schutz durch Eltern
Schutz vor Diskriminierun& Missbrauch
Berücksichtigen
» Risiko-& Schutzfaktoren für körperl. EW
» Qualität und Quantität innerfam. Beziehung
» Wille des Kindes
» usw
Berufsordnung
Bundespsychotherapeutenkammer
Ziel
» Vertrauen zw. Therapeut und Patient fördern
» Patientenschutz
» Qualität Psychotherapie im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung
» Freie Berufsausübung
» Ansehen d. Berufs zu wahren
» Berufswürdiges Verhalten
Verstöße in Komitees
European Federation of Professional Psychologists Association
Prinzipien
Respekt
Kompetenz
Verantwortlichkeit
Integrität
Rechtsnormen
Ethik-Richtlinien
Qualitätssicherung + Konsumentenschutz
regeln
Ausbildung
Berufsbezeiung
fachl. Kompetenz
Leistungen
Bearbeitung von Beschwerden
Handlungstipps
Ethik-Richtlinien& Rechtsgrundlage kennen
Fragen mit Kollegen bespchen oder an Berufsverband richten
Berufsordnung auslegen& Arbeitgeber geben
Handeln im Zweifel nach bestem Wissen und Gewissen
Wissenschaftl. Prinzipien beachten
Schweigepflicht
Kindesschutz
Eltern müssen gewährleisten
Handlungsbedarf bei Kindeswohlgefährdung
Melden lieber anonym (Gefahr niedr. Priorität)
oder d. Bezugsperson als durch Fachpersonal
Kindesschutz nicht täterorientiert
Elektr. Kommunikation
Kritisch
Nicht sicher
Online-Beratung
Nähe& Distanz
Kinder Schwierigkeiten bei Unterscheidung von Beziehungen
nicht kindl. Privatsphäre verletzen
therapeut. Zurückhaltung auch bzgl
Eltern/ Sorgeberechtigte
Vertraulichkeit
Mitteilung an 3. unter Einschränkung Vertraulichkeit
Einverständnis zur Weitergabe schriftlich festhaen
Schweigepflicht ggü. Eltern, wenn Kind dies wünscht
Mitteilung z.B. bei Suizidalität, Gefährdung anderer
Dokumentation
knapp
aussagekräftig
respektvoll
unter Verschluss aufbewahren
vor Einsicht einschätzen, evtl abdecken
Vernichtung nach 10 Jahren
Richtlinien von Kammern
Einsichtsfähigkeit& Einwilligung
Selbstbestimmungsrecht
Einsichtsfähigkeit ab 12
bei Minderjährigen
keine Einigung zw. Sorgeberechgten -> Im Interesse d. Kindes entscheiden
psych. Unterstützung auch ohne elterl. Zustimmung
Problem: KV kontaktiert Eltern
Aufklärungspflicht
» Grund der Kontaktaufnahme
» Auftrag der Fachperson
» Geplantes Vorgehen
» Zeitlicher Ablauf
» Umgang mit vertr, Angaben
» Bei Psychotherapie
Diagnose
Indikation
Therapieplan
ebenfalls umfassendere Aufklärung der Eltern