Please enable JavaScript.
Coggle requires JavaScript to display documents.
Schulleitung (. (ist verantwortlich für die Umsetzung des Jahresprogramms…
Schulleitung
.
-
ist verantwortlich dafür, dass das pädagogische Team die Dokumentation regelmäßig
führt und für die Weiterentwicklung des Dokumentationssystems
-
-
-
organisiert die Teamsitzungen, bereitet sie vor und moderiert sie
-
-
-
.
ist dafür verantwortlich, dass das pädagogische Team im Sinne des Schulkonzeptes
arbeitet und Beschlüsse aus dem Leitungsteam umgesetzt werden
hat die Richtlinienkompetenz im pädagogischen Team und die Fachaufsicht über die
Mitglieder des Teams
ist dafür verantwortlich, dass für jeden Fachbereich eine Erläuterung (wie vom Schulamt
eingefordert) verfasst und diese ggf. angepasst wird, wie im Sinne unseres Konzeptes
die Rahmenrichtlinien umsetzt werden. Diese sind dem Schulamt zur Prüfung
vorzulegen
vertritt die Schule nach außen in pädagogischen Belangen, insbesondere gegenüber
dem Schulamt und dem Jugendamt - dafür wird ein fester Vertreter gewählt
-
organisiert Hospitationen und die Nachgespräche dieser, ggf. zusammen mit der Geschäftsleitung
– es ist sinnvoll einen festen Ansprechpartner aus dem Team dafür zu benennen
-
ist allen pädagogischen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt und ist verantwortlich
für die Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsleitung, der Finanzgruppe und
des Vorstandes
hat den Vorstand/Geschäftsleitung zu informieren, wenn nach ihrer Überzeugung ein
Beschluss des Vorstandes/der Geschäftsleitung gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
bzw. gegen eine behördliche Anordnung verstößt
-
Die Schulleitung hat innerhalb von drei Tagen Einspruch einzulegen, wenn nach ihrer Überzeugung ein Beschluss eines der Gremien der Selbstverwaltungsordnung
· gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstößt,
· gegen eine behördliche Anordnung verstößt,
· gegen allgemein anerkannte pädagogische
Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstößt oder
· von unrichtigen tatsächlichen Voraussetzungen
ausgeht oder auf sachfremden Erwägungen beruht.