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Handlungsformen der hoheitlich agierenden Verwaltung (Verordnungen…
Handlungsformen der hoheitlich agierenden Verwaltung
Verordnungen
"Gesetze im materiellen Sinn"
Formell: Akte der Verwaltungsbehörden
Merkmale
außenwirksam
generelle Merkmale (genereller Adressatenkreis)
unmittelbar rechtsverbindlich
Kann von Verwaltungsbehörden
"auf Grund von Gesetzen"
innerhalb ihres
Wirkungsbereiches
erlassen werden
verfassungsunmittelbare Verordnungen
können von
laut Verfassung ermächtigten Organen
verhängt werden
z.B. Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten
Rechtsschutz
Der VfGH kann Verordnungen überprüfen
Bescheide
Merkmale
außenwirksam
normative Anordnung bzw Entscheidungen
konkrete Verwaltungsangelegenheit
individuell (spziefischer Adressatenkreis)
Ausstellung
auf Antrag
von Amtswegen
Arten
Gestaltungsbescheid (Begründen, ändern Rechtsverhältnisse z.B. Staatsbürgerschaftsverleihung)
Leistungsbescheid (begründet Verpflichtung zum Tun/Unterlassen zB Strafbescheid)
Feststellungsescheid (stellt das bestehen von Rechtsverhältnissen fest zB Bagatellanlagen / Normalanlagen)
Rechtsschutz
Bescheidbeschwerde
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der
Gemeinden
Berufung an die übergeordnete Gemeindebehörde
AuvBZ
Akte der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt
Merkmale
normative Anordnung
individuellen Rechtsunterworfenen
relativ form- und verfahrensfrei
unmittelbar (kein Akt zwischen Gesetz und Verwaltung)
Rechtsschutzmöglichkeit
Maßnahmenbeschwerde
Weisung
Merkmale
intern
erlassen
normativen Charakter
Rechtsschutzmöglichkeit
der rechtsunterworfene Einzelne kann gegen den außenwirksamen Verwaltungsakt vorgehen
Schlichte Hoheitsverwaltung
"Hoheitliche Realakte"
zB Warnungen der FMA
idR keinen unmittelbaren Rechtsschutz
Verwaltungsorgane ohne Hoheitsakt