Arten des Einfuhrverfahrens
(Einfuhrliste gibt Auskunft, ob genehmigungsfrei oder nicht)
seit 2006: nicht mehr alle Waren aufgelistet wurden, sondern nur noch Waren für die eine Beschränkung (Einfuhrgenehmigung, Überwachungsdokument, Ursprungszeugnis, Ursprungserklärung, Marktordnungsrechtliche Beschränkungen) besteht, wodurch der Umfang stark reduziert wurde
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Definition:
In der Einfuhrliste sind alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren erfasst. Aus der Einfuhrliste lässt sich somit abschließend ermitteln für welche Waren aus welchen Herkunftsländern welche Beschränkungen bei der Einfuhr bestehen. (Einzige Ausnahme war bis zur letzten Änderung des AWG die generelle Genehmigungsbedürftigkeit der Einfuhr durch Personen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern, die nun der Einfuhr durch Inländer gleichgestellt wurde.)
Zolldeklarant kann in Anspruch genommen werden, welcher Zollformalitäten erledigt
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