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Abschreibungen (Ermittlung des Betrages (linear (Wird jährlich vom…
Abschreibungen
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Buchwert
Der Buchwert bzw. Bilanzwert ist der Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld in der Bilanz ("in den Büchern") angesetzt ist.
Der Buchwert ergibt sich zunächst aus den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten; in der Folgezeit verändert sich der Buchwert z.B. durch planmäßige Abschreibungen oder außerplanmäßige Abschreibungen (aufgrund des Niederstwertprinzips) — man spricht deshalb auch von einem Restbuchwert.
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Anschaffungswert
Anschaffungswert ist die Summe aller Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand nutzungsbereit zu erwerben. Er ist damit gleichzeitig der Anfangswert, der die Grundlage für die Ermittlung kalkulatorischer Kosten (Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Wagniskosten) bildet.
Er errechnet sich aus dem Anschaffungspreis abzüglich Preisminderungen zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten
Wertberichtigungskonto
Die Wertberichtigung ist eine indirekte Abschreibung von Positionen auf der Aktivseite der Bilanz. Wertverminderungen werden nicht direkt auf dem Aktivkonto gebucht, sondern indirekt über das entsprechende Wertberichtigungskonto. Somit sind in der Bilanz der Anschaffungswert, die kummulierten Abschreibungen (auf dem Konto Wertberichtigung) sowie als Differenz der Buchwert ersichtlich.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen gehört zu den Aktiven. Es beinhaltet Aktivposten wie beispielsweise Fahrzeuge, Mobilien (Einrichtungsgegenstände), Maschinen oder Immobilien und gliedert sich nach der Mobilität: Fahrzeuge werden zuoberst aufgeführt, Immobilen demnach zuunterst. Das Anlagevermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite unter dem Umlaufvermögen aufgeführt.