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Unfallversicherung (Versicherte haben Anspruch auf (Rentenabfindung ("…
Unfallversicherung
Versicherte haben Anspruch auf
Heilbehandlung
übernahme der ärtztlichen Behandlung
und anfallende Kosten (Medikamente)
Verletztengeld
Verletzung beträgt 80% des entgangenen Bruttolohnes
und wird höchstens 78 Wochen gezahlt
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Sollte der Beruf nicht mehr ausgeübt werden können
muss für eine Umschulung gesorgt werden, die gewähleistet, das der Verletzte weiter arbeiten kann
Leistungen zum Teilhaben am Leben in der Gemeinschaft
und ergänzende Leistungen
Kraftfahrzeug-, Wohnungs-, Haushaltshilfe, psychosoziale Betreuung und Rehabilitationssport
Rente an Versicherte
Rente im Falle der Arbeitsunfähigkeit
Pflegegeld
Eventuell anfallende Pflegeleistungen
werden übernommen ( Pflegedienst )
Sterbegeld
Falls der Versicherungsfall zum Tod des Versicherten führen sollte, erhalten die Verbliebenden Geld
Hinterbliebendenrente
Falls der Ehepartner während eines Versicherungsfalles sterben sollte, bekommt der Hinterbliebende (bis zu einer evtl. Wiederheirat ) von der Unfallversicherung Geld
Summe Der Auszahlung ist durch einige Faktoren bedingt:
Ihr Alter
Erwerbs- bzw. Berufsfähigkeit
Zahl der Kinder
Waisenrente
Sollte der Versicherte Waisen (Kinder unter 18 Jahren) zurücklassen, so erhalten diese Waisenrente
Die Waisenrente wird bis zum 27. Lbj ausgezahlt
Voraussetzungen:
das Kind hat eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert
ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet
das Kind kann sich aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten
Rentenabfindung
"kleine" Rente
wird durch eine einmalige Abfindung abgegolten.
Danach wird keine Rente mehr ausgezahlt.
( Ausnahme --> Verschlechterung des Zustandes)
"große" Rente
Ersatz für Einkommen --> wird nicht auf einmal ausgezahlt
Wer ist versichert?
Landwirte
Kinder in Kindertagesstätten
Schüler, Studierende
Helfer bei Unglücksfällen
Zivil- und Katastrophenschutzhelfer
Blut- und Organspender
bestimmte ehrenamtliche Personen
Leistungen und Vorraussetzungen
Vorraussetzungen
Nur, wenn der Unfall in der Arbeit passiert
Berufskrankheiten
Arbeitsunfällen
Vorsorge:
Arbeitsunfälle
Berufskrankheiten
arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
Leistungen
umfassende Heilbehandlungsmaßnahmen
ggf. Umschulungen
Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebende
Allgemein
Eingeführt 1884
Grundlage ist das 7. Buch „ Sozialgesetzbuch“
Träger der Unfallversicherung
35 gewerbliche und 10 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften.
Unfallkassen des Bundes
die Eisenbahn-Unfallkassen
die Unfallkasse der Post
Telekom
die Unfallkassen der Länder uvm
Quelle
http://www.doelle-web.de/zusatz/spziale%20sicherung/I%20Unfallversicherung%201-07.pdf