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Rechtsoziologie Begrifflichkeiten (Rechtsarten und -fragen…
Rechtsoziologie Begrifflichkeiten
Beobachterperspektive vs. Teilnehmerperspektive
Teilnehmerperspektive: was verlangt das Recht von mir, wenn die fragliche Norm gilt? Typische Fragestellung eines Juristen
Beobachterperspektive: Vogelperspektive,
UNSERE
PERSPEKTIVE
Theoretische oder Empirische?
Empirische Rechtssoziologie
Rechtstatsachenforschung
siehe hierzu auch Eugen Ehrlich
Beobachtung des Verhaltens am Fussgängerstreifen
BEOBACHTERPERSPEKTIVE. Die Norm als Verhaltensmuster
Theoretische Rechtssoziologie
Hypothesen zur Wirksamkeit von verhaltensbeeinflussenden Faktoren bei Lenkern
Soziale Kontrolle ist ein sehr wichtiger Punkt in der Rechtssoziologie. Es hat Einfluss auf das Verhalten von Personen im Rechtsleben
Normen
soziale Norm
Norm als soziales Verhaltensmuster
es folgen normative Verhaltenserwartung
Rechtsnormen
=
Spezialfall
sozialer Normen
Theorien
Zwangsthreorien
Raiser (Recht als institutionell garantierte Zwangsnorm)
Max Weber
unsere Basis
Konsens- / Anerkennungstheorien
gesellschaftliche Akzeptanz; Glaube der Gesellschaftsmöglichkeiten an die Notwendigkeit der Geltung
Problem: Kriterium der Abgrenzung schwankt
Ehrlich
Positivitätstheorien
Luhmann
Gesetzgeber/Gericht entscheidet, was zum Recht gehört.
Problem: Man stellt sich noch mehr auf den Zwang ab
Norm
Norm als Verhaltensmuster
Anomie
: Zustand fehlender oder schwacher Normen)
Rechtsarten und -fragen
Rechtsgeschichte
Rechtsphilosophie
was ist gerechtes Recht?
Rechtstheorie
was ist und wie funktioniert Recht?
Juristische Methodenlehre
Rechtssoziologie
Wie ensteht Recht und wie wirkt Recht?
Law in action : Rechtsdogmatik
Law in the books: Faktizität des Rechts oder Normativität des Rechts
Aufgaben
der Rechtssoziologie:
Wissenschaftliche Erkenntnis: Verständnis von Begriffen, Rechtsfällen etc. im sozialen Kontext
Verbesserung des Rechts/Sozialsteuerung?
NEIN
MAX WEBER und NIKLAS LUHMANN
Wir müssten eig total neutral sein, die Verbesserung ist eine Idealvorstellung. Man ist subjektiv und nicht komplett neutral und objektiv. die Verbesserung ist folglich nicht eine Aufgabe sondern eher eine Beobachtung
JA
KARL MARX, SOZIOLOGISCHE JURISPRUDENZ, Altwicker
Die Rechtssoziologie soll die Zusammenhänge erklären UND zweckdienlich machen. Altwicker: Aufgabe des Juristen ist es schon, sein Tun in den Dienst der Welt, einer bessere Welt, zu setzen
typische rechtssoziologische Methoden
Dokumentenanalyse
Befragung
Interview
Fokusgruppengespräche
keine
Methoden der Rechtssoziologie sind...
Analyse von Gerichtsfällen
internationaler Rechtsvergleich
Grund: sie wählen eine TEILNEHMERPERSPEKTIVE