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VERTRAG (Arbeistformen (Vollzeit-Anstellung, Teilzeit, Aushilfe/Gelegenhei…
VERTRAG
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Vertragsschranken
OR 19, 20
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Verbot Täuschung/Drohung
(Antrag Haftpflichtvers., obwohl Antrag Hausrat will)
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Vertragsfähigkeit
Handlungsfähig (ZGB 13) ist:
- wer volljährig
- urteilsfähig ist
Vertragsfähigkeit Teil Handlungsfähigkeit:
Selber durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten
erwerben
ZGB 12
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Urteilsfähig (ZGB 16),
Folgen seines Handelns erkennen kann
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Voraussetzungen
- Gegenseitige .....
- Parteien müssen Vertragsfähig sein
- Formvorschriften müssen eingehalten werden
- Inhalt darf nicht gegen Recht verstossen
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Formfreiheit
mündlich, schriftlich oder stillschweigend