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Das deutsche Bildungssystem: Schulrecht 1 (Was sind ausdrückliche…
Das deutsche Bildungssystem: Schulrecht 1
Warum ist es sachlich falsch, den Bologna-Prozess als Beispiel für einen zunehmenden Einfluss der EU auf die Bildungspolitik ihrer Mitgliedsstaaten zu bezeichnen?
Der Bologna-Prozess ist ein zwischenstaatlicher Reformprozess, der am 19.06.1999 mit der Unterzeichnung der so genannten Bologna-Erklärung durch Hochschulminister und –ministerinnenaus 29 europäischen Ländern begann & heute 47 Mitglieder hat.
Woraus leitet sich der Verfassungsauftrag ab, der Staat müsse ein leistungsfähiges, sozial gerechtes Bildungswesen garantieren?
Grundgesetze und dann Menschenrechte: Präambel: […], von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk […] dieses Grundgesetz gegeben. […]
Art. 1, Abs. 2: Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechtenals Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. […]
Art. 25: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Art. 20 GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Der Art. 7 Abs. 1 GG lautet "Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Was ist damit gemeint?
Die Schule ist in Deutschland überwiegend staatliche Behörde. Gestaltet wird sie vor allem über öffentliche Rechtsakte (Gesetze & Verordnungen). Privatrechtliche Verträge z.B. zwischen Anbietern und Nachfragern von Bildung spielen eine geringe Rolle.
Was sind ausdrückliche Kompetenzen des Bundes im Bildungsbereich?
Beamtenrecht (aber ohne Laufbahn, Besoldung, Versorgung)
Betrieblicher Teil der dualen Berufsausbildung
Vollzeitschulische Berufsausbildung im Gesundheitsweisen
Hochschulzugang und Hochschulabschlüsse
Ausbildungsbeihilfen, Stipendien
Berufliche Weiterbildung / „Bildungsurlaub“
Politische Bildung
Außerschulische Jugend(sozial)arbeit
Förderung der Wissenschaft (Forschung UND Lehre)
Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.
Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.
Die Kostentragung wird in der Vereinbarung geregelt.
Warum werden schulrechtliche Streitfälle in der Bundesrepublik Deutschland in ganz überwiegender Zahl vor den Verwaltungsgerichten verhandelt?