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Pfandrecht (Originärer Erwerb §456 iVm §367 (bewegliche körperliche Sache,…
Pfandrecht
Originärer Erwerb §456 iVm §367
bewegliche körperliche Sache
Entgeltlichkeit
Redlichkeit
Von Vertrauensperson oder Unternehmer
Derivativer Erwerb
Titel
Pfanbestellungsvertrag
durch Richterspruch
Modus
körperliche Übergabe § 451
Besitzanweisung
durch Zeichen § 452
Übergabe kurzer Hand
Intabulation bei unbeweglichen Sachen
Berechtigung des Vormanns
Pfandrechtsklage §§ 461, 466 auf Zahlung bei sonstiger Exekution in die Pfandsache
Aktivlegitimation
Rechtsgrund
Höhe
Fälligkeit der Forderung
Pfandrecht begrüdet
Recht an einer fremden Sache
Ausnahme: forderungsbekleidete Hypothek
Akzessoritätsprinzip
Ausnahme: forderungsentkleidete Hypothek
Publizitätsprinzip
daher erlischt Pfandrecht wenn Publizität nicht mehr gegeben ist: zB wenn Zeichen abfallen
Spezialitätsprinzip
Prinzip der ungeteilten Pfandhaftung