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Gruppe5 Ramona Alyssa Zinar (2.Säule (Unfallversicherung (bei anderen…
Gruppe5 Ramona Alyssa Zinar
1.Säule
Bestandteile
Die Alter und Hinterlassenversicherung.
IV
Die Invalidenversicherung
Die Ergänzungsleistung
Staatliche Vorsorge
bei Erwerbsunfähigkeit und nach einem Todesfall.
Eine minimale Existenzgrundlage – für das Leben im Alter.
Wer bei der AHV versichert
Die ganze Bevölkerung
Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig
Personen ,die in der Schweiz wohnen
3.Säule
Sparen in der 3. Säule
gebundene Vorsorge=3a
steuerliche Abzüge
mit Pensionskasse: max. 6'768.-/Jahr
ohne Pensionskasse: max. 33'840.-/Jahr
Ausnahme Bezug
Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF)
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Einkauf in eine Pensionskasse
Verlassen der Schweiz
Bezug einer ganzen Invalidenrente
Tod des Vorsorgenehmers
für Erwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz
Zweck als Altersvorsorge
Bezug frühstens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach Pensionierung
Begünstigung
Im Alter und Invalidität nur Versicherter selber
Im Todesfall
Ehepartner
Kinder
Eltern
Geschwister
gesetzliche Erben unter Beachtung der Pflichtteile
freie Vorsorge=3b
für jede Person (weltweit)
Zweck ist frei wählbar
Höhe und Zahlungsrhythmus frei wählbar
Bezug ist frei wählbar
Vorbezug möglich
Begünstigte frei einsetzbar unter Beachtung gesetzlicher Pflichtteile
wird von Banken oder Versicherungen angeboten
Funktion
jeder zahlt für sich selbst ein
ist eine freiwillige Altersvorsorge
Ziel
Lücken der 1.+2. Säule decken
100% des Gehaltes sichern
AHV+Pensionskasse sichern nur 60-75% des letzten Lohnes
2.Säule
BVG
berufliche Vorsorge
alle berufstätigen Personen Versichert
Sparen/Versichern
Bei:
autonome Sammelstiftung
Versicherung
Pensionskasse
Arbeitgeber kann Anbieter frei wählen
gute,stabile und konstante Erträge
erwirtschaftender Anbieter
grössere Unternehmen haben
eine eigene Pensionskasse
Bei STELLLENWECHSEL
also auch Wechsel der Pensionskasse
gibt keine Verlust für Arbeitnehmer
Freizügigkeitsgesetz
seit1995
Vorsorge Reglement
Rechte und Pflichten zwischen Pensionskasse und Arbeitnehmer
Pensionskassen Problem genügen Ertrag zu erwirtschaften,
durch die immer älter werdende Bevölkerung
wann?
obligatorisch versichert ist jeder Arbeitnehmer
ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 21'150 CHF
in dem Jahr des 25. Geburtstags
beginnt das Sparen für die Altersrente
ab dem Jahr des 18.Geburtstags ist der
Arbeitsnehmer gegen Invalidität und Tod versichert
als Selbstständiger ist man nicht versichert
versichern bei der
Pensionskasse der Angestellten
mit weniger ist man nicht versichert
freiwillig versichern bei:
der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Leistungen/Rente
Beziehen
wann?
von:
ersten Tag des Monats des
ordentlichen Rentenalters
Rentenalter
Mann: 65 Jahre
Frau: 64 Jahre
das Rentenalter hat sich
bereits erhöht
früher: 63 & 65 Jahre
es wird sich auch weiterhin erhöhen
bis:
ende des Monats,
in welchem der Todesfall eintritt
Vorbezug oder Verpfändung
des Kapitals
um Wohneigentum zu erwerben
dann muss man im alter keine Miete Zahlen
man verkauft es wenn man in Rente geht (Risiko)
um sich selbstständig zu machen
Bundesrat möchte, dies künftig vom Vorbezug ausschliessen (zu grosses Risiko)
Schweiz verlassen und im Ausland niederlassen
die Höhe der Rente hängt von der
höhe des angehäuften Kapitals ab
Vorsorgeausweis
erhält man 1mal/Jahr
Auskunft über Leistungen die einem
aus der Pensionskasse zustehen
der maximal versicherte
Lohn beträgt 85'000 CHF
jemand der also ein Jahreseinkommen von 100'000
hat kann trotzdem nur 85'000 beziehen
eine frühzeitige Pensionierung reduziert die Altersleistungen
Bezahlen
Kapitaldeckungsverfahren
Beiträge
Arbeitnehmer
wird direkt vom Lohn abgezogen
Arbeitgerber
bezahlt mindestens die
Hälfte der Beiträge
auch sein Intresse
1 more item...
Jeder spart für sich selbst
Funktion/Wozu?
ergänzt die AHV/IV der 1.Säule
Sicherung des
gewohnten Lebensstandart
im Alter
Altersrente 100%
bei Tod
Witwenrente 60%
Waisenrente 20%
Leistungen an UNTERSTÜTZUNGS-
PFLICHTIGE Hinterlassene
bei Invalidität
Invalidenrente 100%
deckt zusammen 60%
des letzten Lohns
Unfallversicherung
bei anderen Branchen kann der Arbeitgeber zwischen verschiedenen Vesicherungsgesellschaften auswählen
viele Branchen müssen bei der SUVA (Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt) versichert sein
mit Leistungen der 1. Säule ergänzt (IV)
obligatorisch
Krankentagegeldversicherung
freiwillig
bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zahlt sie Lohn ersatz
bis zu 2 Jahren
Durchschnittliches Pensionierungsalter
Beispiel Vorsorgeausweis