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Gruppe1 Emanuel Luis Michal (Säule (Pensionskasse/Berufliche Vorsorge) :!!…
Gruppe1 Emanuel Luis Michal
Säule (staatliche Vorsorge)
IV (Invalidenversicherung) obligatorisch
sichern der Existenzgrundlage bei invalidität
durch Geldleistungen
durch Eingliederungsmassnahmen
Wiedereingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt nach Unfällen
Invalidenrente
betroffene Person
Kinder der betroffenen Person
wird auch nach Erreichen des Rentenalters ausbezahlt
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
obligatorisch
Umlageverfahren
Renten der heutigen Pensionäre wird finanziert durch
Arbeitnehmer von heute (50%)
Arbeitgeber (50%)
Hauptaufgabe ist die Sicherung des Existenzbedarfs nach der Pensionierung
wer
eingetragene Partner
Geschiedene
Witwen / Witwer
Waisen
in der CH wohnhaften Personen
Erwerbstätige
Selbständige
Erwerbslose
wer
alle die minimal ein Beitragsjahr absolviert haben
♂65 ♀64
wieviel
ohne Beitragslücken
min 1175.-
max 2350.-
Probleme
weniger Arbeitnehmer - mehr Rentner
EL (Ergänzungsleistungen)
helfen dort wo die Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken
rechtlicher Anspruch (keine Fürsorge oder Sozialhilfe)
ausgerichtet durch die Kantone
jährliche Leistungen - monatlich ausbezahlt
Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Säule (Pensionskasse/Berufliche Vorsorge) :!!:
Einzahlung
Mind. 50% Arbeitgeber::dark_sunglasses:
restl. %-Satz Arbeitnehmer
:male-factory-worker::
Ab dem 25. Geburtstag :birthday: :frowning_face:
Auszahlung
Monatliche Auszahlung (Wie der Lohn)
Oft bevorzugte Methode :+1:
Sollte ca. 60% des letzten Lohnes betragen (mit AHV/IV)
einmaliger Bezug des Gesamtbetrags
Bedingungen/Gründe
Investitionen
Kauf von Imobilien :house:
Investition in Firma/Selbstständigkeit :moneybag:
Absicherung :lock:
z.B. Kauf einer Wohnung fürs Alter :older_man::skin-tone-2:
(in Pensionskassenreglement) :book:
Ziele :checkered_flag:
Zusatzabsicherung zur 1. Säule (AHV/IV) :desert_island:
Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pension, ab
65 Jahren:man::skin-tone-2:
64 Jahren :woman::skin-tone-2:
Leistungen für Hinterbliebene bei Tod :runner: :latin_cross:
Witwen/Witwer :cry:
Waisen :baby:
eingetragene Partner :couple:
unter bestimmten Voraussetzungen :male-judge:
geschiedene Ehegatten :money_mouth_face:
Versicherung gegen Ivalidität und Tod ab dem 18. Geburtstag
:skull_and_crossbones:
:raising_hand:
:champagne:
Bedingungen
Obligatorische Versicherung für Arbeitsnehmer ab 21'150 CHF Jahreseinkommen.
Freiwillig für Selbstständige
Kapitalsdeckungsverfharen :statue_of_liberty:
Jeder zahlt für sich selbst ein :sweat_smile:
Kapital hängt von der Höhe des eigenen Lohnes ab
:+1::skin-tone-2: :-1:
Minimalleistungen
Werden vom Gesetz festgelegt :male-judge::skin-tone-6:
voraussichtliche Rente :eyeglasses:
Ist im Vorsorgeausweis berechnet :1234:
Kann bei der Pensionskasse angefragt werden :phone:
Säule (Private Vorsorge)
Es wird für sich selber gezahlt
Ist freiwillig
freie Vorsorge 3b
Bank
keine feste Prämie
keine regelmässige Einzahlung benötigt
Bezug des Geldes ist frei wählbar
gebundene Vorsorge 3a
Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden
Versicherung
wenig Gewinn durch tiefe Zinswerte
feste Prämie
falls Erwerbsunfähig, übernimmt die Versicherung zukünftige Zahlungen
Risikoschutz
Begünstigung
Todesfälle
enger Familienkreis
Gesetzliche Erben
Bezug des Geldes erst 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach Pensionierung möglich
Früherer Bezug nur erschwert möglich ausser bei:
Auswanderung
Finanzierung eines Wohnsitzes
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Tod des Vorsorgenehmers
Durch entnehmen eines Teiles des steuerbaren Einkommens zahlt man weniger Steuern
soll helfen den gewohnten Lebensstil trotz Pensionierung aufrecht zu erhalten