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Gruppe3 Sebastian Oliver Keanu Vorsorgesystem (Säule (Freiwillige Privaten…
Gruppe3 Sebastian Oliver Keanu Vorsorgesystem
Säule (Freiwillige Privaten Vorsorge )
Es gibt 2 Wege um in der 3 Säule zu sparen
Die freie Vorsorge 3b
In der freien Vorsorge 3b spart jeder einzelne für sich selbst
Jeder darf selber entscheiden wie oft er oder sie einzahlen will.
Die Gelder die in die freie Vorsorge laufen, dürfen nicht steuerlich abgezogen werden.
Die gebundene Vorsorge 3a
Kann ein Erwerbsfähiger bis zu 6768 Fr.- einzahlen
Gelder in der Vorsorge 3a sind bis 5 Jahre vor der Pension gesperrt
Frühere Bezüge sind nur bedingt möglich
Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
oder bei einer Auswanderung
Finzanzierung von Wohneigentum
Einzahlungen in die Vorsorge 3a können steuerlich abgezogen werden
Versicherungslösung
Bei einer Versicherungslösung kann ein Risikoschutz eingebaut werden.
Die Versicherung übernimmt im Falle einer Erwärbsunfähigkeit die Einzahlungen
Da während der ganzen Laufzeit eine feste Prämie einbezahlt werden sollte.
Bankenlösung
Bei der Banklösung muss man nicht immer einzahlen
Dies kann jedoch im Alter zu Problemen führen
(Banken wie Versicherungen bieten zwei Sparlösungen an )
Das fast risikolose Zinssparen
und das Wertschriftensparen mit Aktien und Obligationen
1.Säule/ AHV (Alters und Hinterlassenen Versicherung)
Versicherte
Witwen & Witwer
eingetragene Partner
Geschiedene & Waisen
Schweizer Erwerbstätige
Schweizer Einwohner
Umlageverfahren
Die heutigen erwerbstätigen bezahlen die Renten der Pensionierten
50% Arbeitsgeber
Alle müssen 4.2% des Einkommens einzahlen.
50% Arbeitsnehmer
Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ebenfalls eine Beitragspflicht.
AHV Rente (ohne Beitragslücken)
mindestens: 1175 CHF
maximal: 2350 CHF
Spezial Fälle
Kleinere Rente wenn man bis zu 2 Jahren früher Pensioniert wird
Höhere Rente wenn man aus beruflichen Gründen bis zu 5 weiter Jahre einzahlt.
Die Berufliche Vorsorge
Ab dem 18. Geburtstag
Versichert
Invalidität
Tod
angehäuftes Kapital bei Tod
Waisen
eingetragene Partner
geschiedene Ehegatten
(unter bestimmten Voraussetzungen)
Witwen/-er
Konkubinatspartner
(unverheiratete Partner)
Ab dem 25. Geburtstag
sparen für die Rente
Auszahlung
hängt vom angehäuften Kapital ab!
angehäuftes Kapital
höhe der Rente
im Vorsorgeausweis nachschlagbar
bei der Pensionskasse nachfragbar
Männer ab 65 J.
Frauen ab 64 J.
unter bestimmten Bedingungen auch früher möglich
Pensionskassenreglement
Gesetz
minimale Auszahlung
Kapital
Finanzierung
Kapitaldeckungsverfahren
Jeder Versicherter spart für sich selbst!
Arbeitnehmer
verdient mehr oder gleich als 21'150 Fr. pro. J.
Wenn ja, ist beim Arbeitgeber obligatorisch versichert
Wenn weniger, dann nicht
Arbeitgeber
bezahlt min. die Hälfte
Selbständigerwerbende
können sich freiwillig versichern!
sollen 60% des letztbezogenen Lohnes für die Rente sichern
stehen unter zunehmenden Druck!
mehr ältere Personen
weniger jüngere Personen
empfehlung
Pensionskasse
Unfallversicherung
Säule