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Zugangs und Folgebewertung (Wertansätze) (6.2 Wertansätze von…
Zugangs und Folgebewertung (Wertansätze)
6.1 Wertansätze von Vermögensgegenständen
-Anschaffungskosten
gem. §255(1) HGB
Aufwendungen um
Ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen
Vermögensgegenstand zu erwerben
Zinsen für die Anschaffungsfinanzierung sind keine Anschaffungskosten, da sie Regelmäßigen zu erbringen sind
Abschreibungen
Im Anschaffungsjahr (Zeitanteilig)
Zeitpunkt der
Lieferung
Bei
Montage
; Ab Fertigstellung
Bei
Selbstaufbau
: Ab Lieferung
GWG NUR EStG
Bis 150,- €
Buchung als Aufwand unter Gemeinkontokonto z.B Büromaterial
Abreibung betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Über 150,- € bis 410,-€
Abreibung betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Buchung als Aufwand führen einer Liste
150,- bis 1000,-€
Pro Jahr Erfassung Sammelpool
Abschreibung Linear über 5 Jahre
6.2 Wertansätze von Vermögensgegenständen
-Herstellungskosten
gem. §255(2) und (3) HGB
Aufwendungen um
Verbrauch von Gütern
Inanspruchnahme von Diensten
Herstellung eines Vermögensgegenstand
Steuerrechtlich erfolgt der Wertansatz nach den höchsten Herstellungskosten nach HGB. Es gibt kein Wahlrecht
6.2 Wertansätze von Vermögensgegenständen
-Herstellungskosten für Immaterielle Vermögensgegenstände
gem. §255(2) und (3) HGB
Wie die "normalen Herstellungskosten zu behandeln"
Steuerrechtlicher Wertansatz verboten! §5 (2) EstG / Nach HGB Wahlrecht
Derivate GoF (Geschäfts oder Firmenwert)
Kaufpreis - Zeitwert des Eigenkapitals (Muss Positiv sein) (Zeitw. EK = Vermögen - Schulden)
HGB 248 (2) S.2 selbst-geschaffener Immaterieller Gegenstand
Wertuntergrenze (Pflichtansatz)
Wertobergrenze (Wahltrecht HGB)
Zugangsbewertung
Wertansatz bei Kauf/Herstellung (Wahlrecht)
Folgebewertung
Wertansatz am Bilanzstichtag (Aufgrund Abschreibungen) (Niederwertsprinzip)