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Grundsätze der Ordnungsgemäßen Bilanzierung HGB (G' der Vorsicht…
Grundsätze der Ordnungsgemäßen Bilanzierung HGB
G' der Unternehmensfortführung §252(1)Nr.2 HGB
"going concern- Prinzip"
G' der Bilanzidentität §252(1) Nr.1 HGB
Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz
G' der Periodenabgrenzung
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung im Jahresabschluss zu berücksichtigen
G' der Bewertungsstetigkeit
Beibehaltung v. Bewertungsmethoden
G' der Vorsicht
Anschaffungskosten(/wert)prinzip §253(1)S.1 HGB:
Vermögenswerte werden maximal zu Anschaffungs- o. Herstellungskosten in der Bilanz angesetzt
Realisationsprinzip:
Nur
realisierte Gewinne
dürfen in GuV und somit im EK erfasst werden
Niederstwertprinzip
Aktiva
(Außerplanmäßige Abschreibung)
Gemildertes Niederstwertprinzip §253(3)S.5 und S.6 HGB
Anlagevermögen
Nur bei Dauerhafte Wertminderung (Ausnahme Finanzanlage; hier auch vorübergehende Wertminderung)
Strenges Niederstwertprinzip §253(4)S.1 HGB
Umlaufvermögen
Bereits bei Vorübergehende Wertminderung (Bei Währungsforderungen: Oben genannte Bedingungen nur wenn Forderung
langfristig
>1 Jahr)
Höchstwertprinzip §253 (1)S.2 HGB
Passiva
Verbindlichkeiten
(insb. Währungsverb.) u.
Rückstellungen
sind mit
höchsten Wert
anzusetzen
Imparitätsprinzip
Gewinne
erst Verbuchen wenn realisiert
Verluste
sobald sie drohen