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Vertrag (kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot…
Vertrag
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Realangebote:
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Das Behalten, Verwenden oder Verbrauchen von unaufgefordert zugeschickten Sachen gilt nicht als Annahme der Offerte
Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die Sache zu verwahren, er darf sich ihrer auch entledigen
Ausnahme: wenn der Vertrag tatsächlich geschlossen werden möchte. Dann steht § 864 Abs 2 ABGB einem Vertragsschluss nicht entgegen.
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Bürgschaft
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Wenn sie die Summe später auf € 25 000 hinaufsetzen möchten, bedarf dies der Schriftform
Möchten Sie jedoch die Bürgschaftssumme auf € 15 000 herabsetzen, so bedarf diese Änderung keiner Form
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