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Teil 5 Personalbeurteilung (Gütekriterien (Validität (misst genau das, was…
Teil 5 Personalbeurteilung
Realitätsprinzip
Beschäftigte haben die Möglichkeit durch regelmäßige Personalbeurteilungen die eigenen Leistungen und Fähigkeiten im Zusammenhang mit der weiteren Laufbahn besser einschätzen zu können
Objektivitätsprinzip
ist die Objektivierung des gesamten Beurteilungsverfahrens (alle gleich)
Leistungs- und Potenzialbeurteilung
Leistungsbeurteilung (mit Blick aus der Gegenwart in die Vergangenheit
Quantitativ und Qualitativ
Arbeitsergebnis
Kenntnisse
Fertigkeiten
Sozialverhalten
Potenzialbeurteilung (mit Blick in die Zukunft) | vergangenheitsbezogene Beurteilung
Sind die Beschäftigten den Anforderungen gewachsen=
Eignung für zukünftige Aufgaben
Gütekriterien
Objektivität
verschiedene Beurteiler kommen bei Verwendung desselben Verfahren zu denselben Ergebnissen
Reliabilität
Wiederholungen der Beurteilung unter denselben Bedingungen führen zu denselben Ergebnissen
Validität (misst genau das, was es zu messen gibt)
Konstruktvalidität
wenn die Annahme mit den Kriterien und Merkmalen übereinstimmen
inhaltliche Validität
liegt vor, wenn durch Kriterien und Merkmale relevante Leistungen und Verhaltensweisen erfasst werden
Prädikativer Validität
Vorhersagegenauigkeit