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Strafrecht BT, Kleine Delikte (§ 315c (Schließt die Einwilligung eines…
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Kleine Delikte
§ 315c
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Fahrzeug
Nur Straßenfahrzeuge, die im Straßenverkehr geführt werden
Fahrunsicherheit
Fahrsicher ist, wer das Fahrzeug im Verkehr über längere Strecke auch bei plötzlichen schwierigen Verkehrslagen sicher steuern kann
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Rücksichtslos
Täter setzt sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten ggü anderen Verkehrsteilnehmern hinweg
Schließt die Einwilligung eines allein gefährdeten Mitfahrers in seine Gefährdung eine Bestrafung nach § 315c aus?
- nein, da keine Dispositionsbefugnis vorhanden
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- Strafbarkeit wird nur insoweit ausgeschlossen, als dass die Tat auch nach anderen Normen noch strafbar bleibt; greifen keine anderen Strafnormen ein (im Fall z.B. § 316), bleibt es bei der Strafbarkeit.
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§ 123
Wohnung
Räumlichkeit, die zur Unterkunft von Menschen dient, inklusive Nebenräume
Geschäftsraum
Abgeschlossener Raum, der dem Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Tätigkeiten dient, einschließlich Nebenräume
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Eindringen
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Begeht Hausfriedensbruch, wer die Bedingungen, die an den Zutritt gestellt werden, nicht einhält, und sich dennoch Zutritt verschafft?
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Ist ein Eindringen i.S.d. § 123 bei beabsichtigtem Missbrauch einer generellen Eintrittserlaubnis gegeben?
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Eindringen ist erst gegeben, wenn das äußere Erscheinungsbild deutlich vom Verhalten abweicht, das durch die generelle Eintrittserlaubnis gedeckt ist
Berechtigter
Derjenige, der über Zugang und Aufenthalt rechtmäßig zu bestimmen hat
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Wie ist zu urteilen, wenn das Einverständnis des Berechtigten durch Täuschung erschlichen wurde?
es kommt allein auf den tatsächlich erklärten Willen des Berechtigten an. Die Täuschung ist damit unerheblich. (vorzuziehen)
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Inwiefern können Familienmitglieder des Hausrechtsinhabers Dritte zum Verlassen der geschützten Räumlichkeiten auffordern?
sind sie nicht ausdrücklich dazu bevollmächtigt, sind sie zumindest stillschweigend bevollmächtigt.
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§ 263a
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Daten
Alle auf Datenträger fixierten, codierten und codierbaren Informationen unabhängig vom Verarbeitungsgrad
Unrichtige Daten
Arbeitsanweisung ist auf betrugsrelevante Tatsachen bezogen und die Daten werden zu einem unrichtigen Ergebnis verarbeitet
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§ 185
Objektiver Tatbestand
Beleidigung
Kundgabe der Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung einer Person, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Ehre
Wert, der dem Menschen kraft seiner Personenwürde u. aufgrund seines sittlich-sozialen Verhaltens zukommt (normativer Ehrbegriff)
Was ist Ehre?
- h.M.: dualistischer Ehrbegriff: hier wird die innere und die äußere Ehre eines Menschen erfasst.
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- Ehre ist der verdiente Geltungswert einer Person.
- Ehre ist die Wertschätzung, die einem Menschen entgegengebracht wird (z.B. guter Ruf).
- Ehre hat, wer Leistungen vorweist, die als verdienstlich zurechenbar sind.
Tatsachenbehauptung
Äußerung über konkrete Vorgänge der Vergangenheit / Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind
Werturteil
Subjektive Einschätzung, deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit als Sache persönlicher Überzeugung dargestellt wird
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Sind Personengemeinschaften, Verbände, Behörden beleidigungsfähig? - Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung
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ja, wenn sie eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche (auch wirtschaftliche) Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können.
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Subjektiver Tatbestand
Muss sich der Vorsatz auf eine falsche Tatsachenbehauptung beziehen, wenn eine Beleidigung dadurch vorgenommen wird?
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Ist Auffangdelikt zu §§ 186, 187.
§ 223
Körperliche Misshandlung
Üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird
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Gesundheitsschädigung
Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand nachteilig abweichenden pathologischen Zustandes körperlicher oder psychischer Art
§ 224
Gift
Anorganischer / organischer Stoff, der durch chemische / chemisch-physikalische Wirkungen die Gesundheit schädigen kann
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Gefährliches Werkzeug
Gegenstand, der geeignet ist, bei der konkreten Art der Anwendung und des Körperteils, auf den er angewendet wird, erhebliche Verletzungen hervorzurufen
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Waffe
Gefährliches Werkzeug, das seiner Natur nach dazu bestimmt ist, auf mechanischem oder chemischem Weg erhebliche Verletzungen beizubringen
Hinterlistig
Der Täter verdeckt seine wahre Absicht planmäßig berechnend, um die Abwehr zu erschweren
Überfall
Jeder plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen
Gemeinschaftlich
Min. 2 Personen, auch Teilnehmer erfasst
Setzt die mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich zu begehende Körperverletzung nach § 224 I Nr. 4 mittäterschaftliches Handeln voraus oder genügt das Zusammenwirken des Täters mit dem Teilnehmer?
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§ 225
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Rohes Misshandeln
Gefühllose Gesinnung, die fremdes Leid missachtet
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§ 227
Wann ist der spezifische Gefahrzusammenhang des erfolgsqualifizierten Delikts (ein solches ist § 227) gegeben?
(Dieser Streit spielt eine Rolle, wenn es zu keinem Körperverletzungserfolg gekommen ist, weil das Delikt im Versuch stecken geblieben ist, sich der Tod aber dennoch kausal verwirklicht hat -> diese Konstellation heißt Erfolgsqualifizierter Versuch).
Es reicht, wenn die Erfolgsqualifikation bereits aus der Verletzungshandlung hervorgeht. (BGH)
Letalitätstheorie: Nur, wenn die Erfolgsqualifikation aus dem Körperverletzungserfolg hervorgeht. (Lit.)
§ 259
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Absetzen
Selbstständige, weisungsunabhängige Veräußerung im Interesse und mit Einverständnis des Vortäters
Absatzhilfe
Weisungsabhängige, unselbstständige Unterstützung des Vortäters
Setzt eine vollendete Hehlerei in Form des Absetzens oder Absetzenhelfens einen Absatzerfolg voraus?
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beim Absetzen ja, beim Absetzenhelfen nicht
Verlangt § 259 eine abgeschlossene Vortat oder genügt es, wenn die Vortat erst mit der Übertragung der Sache auf den Hehler begangen wird?
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für Hehlerei genügt es, wenn die Übertragung der Sache auf den Hehler gleichzeitig die in § 259 vorausgesetzte Vortat darstellt
Verschafft sich die im Gewahrsam eines Pfandleihers befindliche Sache, wer den Pfandschein erwirbt?
ja, damit wird somit auch eine vollendete Hehlerei begangen
wer den Pfandschein erwirbt, verschafft sich noch nicht das Pfand, begeht also auch keinen Versuch der Hehlerei; Hehlerei bzgl. des Pfandscheines kommt aber in Betracht
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§ 306
Gebäude
Bauwerk mit fester Wand und Dach, das mit dem Erdboden fest verbunden ist und dem Aufenthalt von Menschen dient
Hütte
Unbewegliches mit dem Boden fest verbundenes Bauwerk, das nicht als Gebäude gilt
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Inbrandsetzen
Nicht völlig unwesentlicher Bestandteil des Gegenstandes muss derart vom Feuer ergriffen sein, dass er auch nach Entfernen oder Erlöschen des Zündstoffs selbstständig weiterbrennen kann
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Brandlegung
Jede Handlung, die auf Verursachen eines Brandes gerichtet ist
§ 212
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Passive Sterbehilfe
Hierbei wird der Tod des Patienten herbeigeführt, indem weitere Behandlung unterlassen wird. Dies kann strafbar sein.
Indirekte Sterbehilfe
Hierbei handelt es sich um Schmerzlinderung zur Erleichterung des Sterbens. Eine Lebensverkürzung wird in Kauf genommen. Dies ist straflos.
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§ 216
Verlangen
Autonomer Wille, ernstlich begehrt, unmissverständlich kundgetan
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Wie ist die als solche straflose aktive Selbstmordbeihilfe von einer Tötung auf Verlangen (§ 216) abzugrenzen?
- die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme ist wie auch sonst nach subjektiven Kriterien vorzunehmen.
- es kommt auf Tatbeherrschung / Tatbeiträge / Gesamtplan an
- es kommt auf Tatbeherrschung im todbringenden Augenblick an
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§ 221
Versetzen
Zustandsveränderung, nach der das Opfer in hilfloser Lage alleine ist
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Im-Stich-Lassen
Unterlassen der gebotenen, möglichen, zumutbaren Hilfeleistung
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§ 249
Gewalt gegen eine Person
Siehe § 240, jedoch hier Gewalt gegen eine Person
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Inwiefern kann bei Raub von einem Einverständnis gesprochen werden, wenn das Opfer sich den Gegenstand freiwillig abnehmen lässt (Abgrenzung zu § 255)?
A beobachtet vor der Bank, wie der B gerade aus einem Bankomaten Scheine entnimmt und in seine Tasche steckt. Als er vor die Bank tritt, schlägt der A dem B ins Gesicht. B geht bewusstlos zu Boden.
h.L.: Es hängt davon ab, wie sich die Situation aus Sicht des Opfers darstellt. Glaubt das Opfer, es werde den Gewahrsam ohnehin verlieren, ist das Einverständnis nicht wirksam. -> § 249. (innere Willensrichtung des Opfers)
BGH: § 249, wenn der Täter die Sache nimmt, § 255, wenn das Opfer die Sache gibt. (äußeres Erscheinungsbild der Tat)
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§ 187
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Kreditgefährdung
Unwahre Tatsache muss geeignet sein, Vertrauen in die Leistungsfähigkeit / Leistungswilligkeit zu beeinträchtigen
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§ 257
Vortat eines anderen
Rechtswidrige, ggf. schuldhafte Tat, die dem Täter einen Vorteil verschafft hat
Hilfeleistung
Tat, die geeignet ist, den Vorteil der Vortat gegen Verlust zu sichern
Muss die Hilfeleistung objektiv oder nur nach der Vorstellung des Täters geeignet sein, dem Täter Vorteile der Tat zu sichern?
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§ 266
Setzt auch der Missbrauchstatbestand die für den Treubruchstatbestand allgemein geforderte besondere Vermögensbetreuungspflicht voraus?
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Allgemeines
Beide TB-Alternativen setzen die Vermögensbetreuungspflicht voraus ("dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat")
Die erste TB-Alternative heißt Missbrauchstatbestand, die zweite heißt Treubruchtatbestand.
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§ 113
Objektiver Tatbestand
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Tätlicher Angriff
Feindselige, körperliche Einwirkung auf den Beamten, KV-Erfolg irrelevant
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Konkurrenzen
Wie ist zu entscheiden, wenn sich Dritte in die Abwehrhandlung des Betroffenen einmischen?
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In welchem Verhältnis stehen § 113 und § 240 zueinander, wenn die Schwelle des § 113 nicht, die des § 240 wohl aber erreicht ist?
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§ 142
Objektiver Tatbestand
Unfall
Plötzliches Ereignis in Zusammenhang mit Straßenverkehr, das nicht unerheblichen Schaden verursacht (ab 30 €)
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Straßenverkehr
Wege, Straßen, Plätze, die von der Allgemeinheit tatsächlich benutzt werden können
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Sich-Entfernen
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Kann man den "Unfall"-Begriff ausdehnen, wenn sich ein Unfallbeteiligter fahrlässig vom Unfall entfernt, bei Entdeckt-Werden aber flüchtet?
ja, z.B. auf 3km (OLG Düsseldorf)
nein, nicht einmal auf 1,5km (OLG Hamburg) (zu vertreten; bei obiger Ansicht wird dolus subsequens für ausreichend gehalten)
Ist § 142 II einschlägig, wenn der Täter zwangsweise vom Unfallort entfernt wurde?
h.M.: Nein, da "sich entfernen" nicht "entfernt werden" ist.
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Ist der Unfallbeteiligte verpflichtet, Name und Anschrift den anderen Beteiligten selbst mitzuteilen?
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nein, dies macht dann ggf. die Polizei.
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Wie ist zu entscheiden, wenn ein Unfallbeteiligter irrig auf die Feststellung verzichtet?
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Feststellung
Wie ist zu entscheiden, wenn ein Unfallbeteiligter irrig auf die Feststellung verzichtet?
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Muss der Täter gem. § 142 II, III aktiv an der Feststellung mitwirken, wenn er sich zunächst berechtigt vom Unfallort entfernt hat und dann wieder zurückkehrt?
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Inwiefern begrenzt das Unverzüglichkeitsgebot das Wahlrecht des Täters zwischen Information des Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle?
h.M.: Das Wahlrecht wird begrenzt. Der Täter hat sich bei mehr als geringfügigen Schäden immer an eine Polizeidienststelle zu wenden, wenn diese leicht erreichbar ist
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Schuld
Greift § 142 II auch, wenn eine Entschuldigung des Täters nach § 20 gegeben ist?
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Subjektiver Tatbestand
Greift § 142 II, wenn der Täter den Tatort unvorsätzlich verlässt?
ja, sofern er innerhalb eines räuml. u. zeitl. Zusammenhangs davon Kenntnis erlangt. (BGH)
nein (Lit.) (zu vertreten, denn BGH-Meinung ist unzulässige Analogie)
§ 153
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Inwiefern kann eine Prozesspartei Garant aus Ingerenz sein und damit verpflichtet sein, die falsche Aussage eines Zeugen zu unterbinden?
- wer einen Zeugen benennt, hat auch eine Garantenstellung für diesen und dessen Ausagen (ältere Lit. u. Rspr.)
- es gibt keine Verpflichtung, Falschaussagen eines mündigen Zeugen zu verhindern (zu vertreten)
- es besteht eine Pflicht zur Intervention, wenn mit der Benennung des Zeugens eine prozessinadäquate Gefahr der Falschaussage geschaffen wurde.
§ 211
Objektiver Tatbestand
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Heimtücke
In feindseliger Willensrichtung und / oder durch verwerflichen Vertrauensbruch die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzen
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Arglos
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Sind Schlafende arglos?
Rspr: Ja, wenn er die Arglosigkeit "mit in den Schlaf" genommen hat
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Grausam
Gefühllos, unbarmherzig; Qualen, die in Dauer, Stärke oder Wiederholung über das notwendige Maß hinausgehen
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Subjektiver Tatbestand
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Habgier
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Handelt habgierig, wer nur darauf aus ist, seinen Vermögensbestand zu erhalten ("Behaltegier")?
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Niedrige Beweggründe
Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind, auf tiefster Stufe stehen und daher besonders verwerflich sind
Verdeckungsabsicht
Hat nur der Verdeckungsabsicht, der die Straftat vor den Behörden verdecken will, oder auch der, der, der vor anderen Menschen verdecken will?
BGH, Teil der Lit.: es reicht, wenn er außerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden will.
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Allgemeines
Gekreuzte Mordmerkmale
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Wie ist der Anstifter zu bestrafen, wenn der Angestiftete Mörder ist?
BGH: Täterbezogene Merkmale führen aufgrund der strafbegründenden Wirkung zur Anwendung des § 28 I. Die Mordmerkmale werden zugerechnet. -> § 211, 26.
die h.L. kommt zur Anwendung des § 28 II. -> §§ 212, 26.
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§ 246
Zueignung
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Welche Anforderungen muss eine Handlung erfüllen, damit sie als Zueignungshandlung i.S.d. § 246 gewertet werden kann?
- jede beliebige, vom Zueignungsvorsatz getragene Handlung reicht aus
- es ist ein vom Zueignungsvorsatz getragenes Verfahren mit der Sache vorausgesetzt
- der Zueignungsvorsatz muss materielles Zueignungsunrecht darstellen
Kann derjenige, der sich eine Sache durch ein in Zueignungsabsicht begangenes strafbares Eigentums- oder Vermögensdelikt verschafft (und dadurch zugeeignet) hat, durch nochmalige Betätigung seines Zueignungswillens eine Unterschlagung begehen?
A hat ein Buch gestohlen. Nachdem er es durchgelesen hat, beschließt er nach einiger Zeit, es weiter zu verkaufen. Macht er sich dadurch nach § 246 StGB strafbar?
B) Konkurrenzlösung: Nach der Konkurrenzlösung ist eine erneute Zueignung hingegen grundsätzlich möglich. Innerhalb dieser Ansicht ist jedoch umstritten, ob die wiederholte Zueignung dann unter die Subsidiaritätsklausel fällt oder ob eine erneute Strafbarkeit erst auf Konkurrenzebene zu diskutieren ist.
Schwäche: Die Zueignung könne nicht wiederholbar sein, da eine Sache nur einmal in das eigene Vermögen einverleibt werden könne. Zudem führe die Möglichkeit einer erneuten Zueignung im Rahmen des § 264 StPO zu einer unbegrenzten Verlängerung der Verjährungsfrist für die Vortat.
A) Rspr: Tatbestandslösung. Hiernach ist die Zueignung nicht wiederholbar. Derjenige, der sich eine Sache bereits durch ein Vermögensdelikt zugeeignet hat, kann daher keine weitere Unterschlagung an dieser Sache begehen
Schwäche: Diese Ansicht gelangt zu Strafbarkeitslücken, weil Teilnehmer an Verwertungshandlungen nicht aus den §§ 257 ff. bestraft werden könnten.
Anvertraut
Gewahrsam mit der Verpflichtung, die Sache zurückzugeben / zu bestimmten Zwecken zu verwenden
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§ 265a
Automat
Leistungs-, nicht Warenautomat
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§ 303a
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Verändern
Umgestaltung von Daten derart, dass sie anderen Informationsgehalt haben
§ 240 StGB
Allgemeines
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§ 240 StGB ist verfassungsmäßig, auch wenn das verschiedentlich angezweifelt wird.
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Objektiver Tatbestand
Nötigen
Die Nötigung ist tatbestandlich auch verwirklicht, wenn man z.B. jemanden an einer Handlung hindert, obwohl derjenige damit rechtswidrige Absichten verfolgt. Erst auf Ebene der Rechtswidrigkeit ("Verwerflichkeit") entscheidet sich dann die Strafbarkeit. Dies ist jedoch umstritten -> s. dazu Streittabelle.
Definition
Das Opfer gegen seinen Willen zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen zwingen
Eine "Nötigung" liegt nicht vor, wenn es nicht zu einem Nötigungserfolg gekommen ist. Das Merkmal "nötigen" setzt also voraus, dass der Erfolg auch eingetreten ist.
"Nötigen" setzt einen Handlungszusammenhang voraus. Die begehrte Handlung oder Unterlassung muss gerade aufgrund der Nötigungshandlung erfolgt sein.
Was eine Person schon will, kann von ihr nicht mehr erzwungen werden. Die Tatbestandsmäßigkeit scheidet also aus.
Wenn sich das Opfer schon in einer Zwangslage befindet, die der Täter nur ausnutzt oder aufrecht erhält, ist das Vorliegen eines Nötigungsmittels (Gewalt, Drohung mit empfindlichem Übel) zu verneinen.
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Ist eine "Nötigung" auch dann tatbestandlich gegeben, wenn das Opfer durch den Zwang nur von rechtswidrigem Handeln abgehalten wird?
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a.A.: Nein. § 240 schützt nur die rechtlich garantierte Freiheit.
Schwäche: Dadurch werden Fragen, die eigentlich in § 240 II bewertet werden, in den Tatbestand verlagert.
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Drohung
Ausdrückliches / konkludentes Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt
Empfindliches Übel
Wenn der Nachteil so erheblich ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten zu veranlassen
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Verwerflich
Was sozial unerträglich ist und wegen seines grob anstößigen Charakters besonders stark zu missbilligen ist
§ 156
Falsche Versicherung
Die Versicherung ist inhaltlich richtig, aber unvollständig, oder verschweigt Wesentliches.
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§ 160
Verleiten
Einwirkung, eine bestimmte, gutgläubige Aussage zu machen
Was ist, wenn der Aussagende bösgläubig falsch aussagt?
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§ 250
Verwenden
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Setzt das Merkmal "Verwenden" eine konkrete oder abstrakte Gefahr für Leib oder Leben des Opfers voraus?
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§ 252
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Betroffen
Täter wird wahrgenommen / bemerkt, ohne Rücksicht darauf, ob der andere den Diebstahl erkennt
§ 253
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Setzt der Tatbestand der Erpressung eine Vermögensverfügung voraus oder genügt es, dass dem Täter ermöglicht wird, die schädigende Handlung, insbesondere eine Wegnahmehandlung, selbst vorzunehmen?
A) Rspr: Es ist keine Vermögensverfügung, sondern lediglich eine durch Nötigungsmittel verursachte Vermögensbeschädigung vorausgesetzt.
B) h.L.: Das dem Erpressten abgenötigte vermögensschädigende Verhalten muss sich als eine Vermögensverfügung darstellen, Vermögensverfügung ist ungeschriebenes TB-Merkmal.
§ 258
Vereiteln
Der staatliche Strafanspruch wird ganz, zum Teil endgültig oder für geraume Zeit nicht durchgesetzt
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Zum Teil vereiteln
Verbrechen wird nur als Vergehen bestraft, Strafmaß fällt milder aus
§ 267
Urkunde
- schriftliche Gedankenerklärung
- als Beweismittel geeignet und bestimmt
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§ 268
Technische Aufzeichnung
§ 268 II
Handelt es sich bei der veränderlichen Anzeige von Werten auf ablesbaren Zählgeräten, die den jeweiligen Stand eines fortlaufenden Messvorganes wiedergeben, um eine technische Aufzeichnung i.S.d. § 268 II?
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§ 303
Zerstören
Vernichtung / Beeinträchtigung, die die Brauchbarkeit völlig ausschließt
Beschädigen
Nicht unerhebliche Substanzverletzung, die Sache wird in ihrem Gebrauch beeinträchtigt
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§ 323c
Unglücksfall
Jedes plötzlich eintretende Ereignis, das einen erheblichen Personen- oder Sachschaden anrichtet
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§ 222
Ist der "Lieferant" verpflichtet, Rettungsmaßnahmen einzuleiten, wenn sich das Risiko der Selbstgefährdung zu realisieren droht?
BGH: ja. Tut er es nicht, ist §§ 222, 13 gegeben.
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§ 138
Objektiver Tatbestand
Vorhaben
Ernsthafter Plan; soweit konkretisiert, dass dagenen Vorkehrungen getroffen werden können
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§ 145d
Objektiver Tatbestand
Vortäuschen
Wie ist zu entscheiden, wenn zwar wirklich eine Straftat begangen wurde, über diese jedoch getäuscht wurde (z.B. weitreichende Übertreibung)?
- § 145d ist erfüllt, wenn dadurch unnötige erhebliche Mehrarbeit der Behörde verursacht wird. (Lit.) (vorzuziehen)
- § 145d ist nur erfüllt, wenn ein Vergehen in ein Verbrechen umgetäuscht wird oder in eine Tat umgetäuscht wird, die einen anderen Ermittlungsgegenstand hat
- § 145d ist erfüllt, wenn tatsächliche und vorgetäuschte Tat nicht einmal partiell übereinstimmen.
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Greift § 145d I Nr. 2 auch ein, wenn die Straftat so "hochgetäuscht" wird, dass sie als eine der in 126 I genannten erscheint?
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Ist § 145d anwendbar, wenn § 258 nicht anwendbar ist, weil die Tat zugunsten eines Angehörigen begangen wurde?
h.M.: Ja, "mit Strafe bedroht" ist i.S.v. "Strafe verwirkt" zu verstehen. Jedoch: Berichtigt der Täter die Angaben, bevor es zu Maßnahmen einer Behörde kam, kann ggf. § 158 analog angewendet werden.
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§ 164
Verdächtigen
Unrichtige Sachverhaltsmitteilung, die geeignet ist, einen Verdacht hervorzurufen / zu verstärken.
§ 186
Objektiver Tatbestand
Behaupten
Etwas ggü einem Dritten als richtig hinstellen, auch wenn man es nicht selbst gesehen hat
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§ 203
Fremdes Geheimnis
Tatsache, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist; Betroffener hat an Geheimhaltung schutzwürdiges Interesse
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§ 239
Einsperren
Sicherstellen, dass das Opfer einen Raum gegen seinen Willen nicht verlassen kann
Wie ist zu entscheiden, wenn das Opfer betreffs seiner Freiheitsberaubung in Unkenntnis ist?
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vollendete Freiheitsberaubung liegt nur vor, wenn das Opfer tatsächlich seinen Ort ändern wollte
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§ 269
Beweiserhebliche Daten
Daten, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert oder übermittelt werden
§ 306a
Räumlichkeit
Jeder nach allen Seiten und nach oben hin abgeschlossene, unbewegliche oder bewegliche Raum, der dem dauernden Aufenthalt von Menschen dient
Ist § 306a I auch dann anwendbar, wenn sich der Täter vor der Tat vergewissert, dass sich niemand im Gebäude aufhält (teleologische Reduktion)?
nein; eine Nichtanwendung setzt voraus, dass der Täter sich weiß, dass niemand in der Räumlichkeit gefährdet werden kann
nein; eine Nichtanwendung setzt voraus, dass eine Gefährdung von Menschenleben insgesamt völlig ausgeschlossen ist
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§ 121
Objektiver Tatbestand
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Wie ist ein Täter zu bestrafen, der zunächst selbst mit ausbrechen wollte, letztlich ihm die Flucht aber nicht gelingt?
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§ 218
Ist vollendeter oder nur versuchter Schwangerschaftsabbruch gegeben, wenn das aufgrund der Abtreibungshandlung geborene lebende, aber lebensunfähige Kind getötet wird?
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