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Jahresabschluss (Abschreibungen (Auswirkung auf dem Bilanzansatz:
Durch…
Jahresabschluss
Abschreibungen
Auswirkung auf dem Bilanzansatz:
Durch die bilanziellen Abschreibungen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Sachanlageguts auf seine Nutzungsdauer verteilt. In der Bilanz wird zum jeweiligen Bilanzstichtag nur noch der dazugehörige Restbuchwert ausgewiesen.
Auswirkung auf das Unternehmensergebnis:
Mindern als Aufwand das Unternehmensergebnis und somit die steuerliche Bemessungsgrundlage.
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Kosten- und Leistungsrechnung
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
Prinzip der substanziellen Kapitalerhaltung
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Inventur
Vor- bzw. nachgelagerte Inventur
Erfolg an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten zwei Monate nach dem Abschlussstichtag. Die einzelnen Gegenstände dürfen dabei zu unterschiedlichen Zeiten aufgenommen werden. Der am Tag der Inventur ermittelte Bestand wird nur wertmäßig auf den Abschlussstichtag fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet.
Permanente Inventur
Vorhandene Bestände der Vorratsvermögens lassen sich nach Art, Menge und Wert auch ohne gleichzeitige körperliche Bestandsaufnahme feststellen. Der Bestand kann der Lagerbuchführung oder Lagerkartei entnommen werden. Allerdings muss in jedem Geschäftsjahr jeder einzelne Artikel min. einmal - zu einem beliebigen Zeitpunkt - durch körperliche Bestandsaufnahme geprüft werden, ob der Sollbestand mit dem Istbestand übereinstimmt.
zeitnahe Stichtagsinventur
Die mengenmäßige Aufnahme der Vorräte muss nicht zwingend am Abschlussstichtag erfolgen. Sie muss aber zeitnah innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Zu- und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Abschlussstichtag werden anhand von Belegen mengen- und wertmäßig auf den 31.12. fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet.
Vorsichtsprinzip
fordert eine vorsichtige Bewertung und eine angemessene Berücksichtigung namentlich aller vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, selbst wenn diese zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt worden sind. Damit dient das Vorsichtsprinzip der Kapitalerhaltung.
Realisationsprinzip
Gewinne sind erst dann auszuweisen, wenn sie realisiert sind. Dies ist erst im Falle des Verkaufs gegeben.
Imparitätsprinzip
bestimmt, dass nicht realisierte, aber bereits absehbare Verluste ausgewiesen werden müssen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt worden sind.
Merkmale einer Bilanz
- Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen
- Die beider Seiten der Bilanz heißen Aktiva und Passiva
- Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung der Mittelverwendung und der Mittelherkunft
- Sie wird Zeitpunkt bezogen aufgestellt
Merkmale einer GuV
- Ist in Staffelform aufzustellen
- Zeigt die Erfolgs und Ertragslage eines Unternehmens
- Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen
- wird Zeitraumbezogen aufgestellt