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Arbeitszeugnis (Zeugnisaufbau (Schlusssatz (t1 Schluss, t2 Schluss#),…
Arbeitszeugnis
Zeugnisaufbau
-
Personalien
- Personelle Informationen
- Dauer der Beschäftigung
-
Leistungsbeurteilung
- Angaben zur
Leistungsfähigkeit
-
Verhaltensbeurteilung
- Verhalten mit:
- Kunden
- Vorgesetzten
- Kollegen
-
-
Zeugnisarten
einfaches Zeugnis
- Bescheinigt nur die Personalien
- die Dauer der Beschäftigung
-
-
qualifizierte Zeugnis
- neben den Angaben des
einfchen Zeugnisses
- umfassende Angaben zur
- Leistung
- Führung des Mittarbeiter
Zeugnisinhalt
-
4 Vorgegebene Fälle
-
-
Wahrheitspflicht
- Der Arbeitgeber darf keine
unwaren Behauptungen
aufstellen
- keine Wesentliche
Tatsachen dürfen verschwiegen werden
Wohlwollen
- keine rein negativen
Formulierungen
- Einzelne Vorfälle dürfenebenfalls
nicht aufgeführt werden
Verklausierung
- Jeder geübte Leser muss
die Bedeutung von
Arbeitszeugnissen erkenne
Auslassung
- Das Zeugnis enthält keinen
Passus zum Verhalten des Mitarbeiters.
-