10 Gebote Datenschutz und Sicherheit

Zugangskontrolle

Übermittlungskontrolle

Speicherkontrolle

Benutzerkontrolle

Zugriffskontrolle

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Übermittlungskontrolle

Eingabekontrolle

Auftragskontrolle

Die unbefugte Eingabe in den Speicher sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung oder Löschung gespeicherter, personenbezogener Daten ist zu verhindern.

Transportkontrolle

Organisationskontrolle

Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung von Unbefugten genutzt werden können.

Unbefugten ist der Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu verwehren.

Es ist zu verhindern, dass bei der Übertragung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.

Es ist zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können.

Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, an welchen Stellen personenbezogene Daten zu welcher Zeit von wem in Datenverarbeitungssysteme eingegeben worden sind.

Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.

Es ist die innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden.

Es ist zu gewährleisten, dass überprüft und festgestellt werden kann, an welchen Stellen personenbezogene Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung übermittelt werden können.